Nur wo man zu Fuß war, war man wirklich 


  
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Grundregeln für Skitouren

 
Anbei die zwei Regelwerke des DAV und des internationalen Skiverbands FIS. Aber eigentlich ist es ja ganz einfach: Achtet euch, passt aufeinander auf und habt Spaß!
 
DAV Skitouren-Regeln
 
1. Eigene Verantwortung
Aufstiege und Abfahrten erfolgen auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung.
 
2. Wenn schon Skipiste, dann am Rand
Aufstiege nur am Pistenrand vornehmen (FIS Regel Nr. 7). Dabei hintereinander, nicht nebeneinander gehen.
 
3. Vorsicht an Gefahrenstellen
Besondere Vorsicht vor Kuppen, in Engpassagen, Steilhängen, bei Vereisung und beim Queren der Pisten. Keine Querungen in unübersichtlichen Bereichen.
 
4. Aktuelle Informationen einholen
Keinesfalls gesperrte Pisten begehen. Lokale Hinweise und Routenvorgaben beachten.
 
5. Pistenarbeit
Größte Vorsicht und Rücksichtnahme bei Pistenarbeiten. Bei Einsatz von Seilwinden sind die Skipisten aus Sicherheitsgründen gesperrt. Es besteht Lebensgefahr.
 
6. Nicht gleich alles wieder kaputt machen
Frisch präparierte Skipisten nur im Randbereich befahren.
 
7. Alpine Gehafren beachten
Auf alpine Gefahren, insbesondere Lawinengefahr, achten. Keine Skitouren in Skigebieten durchführen, wenn Lawinensprengungen zu erwarten sind.
 
8. Umweltschutz
Skitouren nur bei genügend Schnee unternehmen. Schäden an der Pflanzen- und Bodendecke vermeiden.
 
9. Achte die Tierwelt
Rücksicht auf Wildtiere nehmen. Bei Dämmerung und Dunkelheit können Tiere empfindlich gestört werden. Hunde nicht auf Skipisten mitnehmen.
 
10. Anfahrt
Regelungen an den Parkplätzen sowie Parkgebühren respektieren. Umweltfreundlich anreisen.
 
 
FIS Regeln für Skigebiete
 
Bei den FIS Regeln ist zu beachten, dass sie die Rechtsgrundlage für alle Skipisten weltweit sind und Verstöße entsprechend geahndet werden können, z.B. zur Klärung der Schuldfrage bei einem Unfall. Beim bekannt gewordenen schweren Skiufall des ehemaligen Ministerpräsidenten Althaus hat er vollumfänglich gegen die 5. FIS Regel verstoßen und hat somit die Gesamtschuld an dem Unfall zu tragen.
Dieses Regelwerk gilt aber nicht ausschließlich, so dass Betreiber oder Länder zusätzliche Regeln definieren können und diese dann auch Gültigkeit haben (z.B. Alkoholverbot)
 
1. Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt oder ihn in der Ausübung seiner Tätigkeit einschränkt.
 
2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
 
3. Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer oder Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
 
4. Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
 
5. Einfahren und Anfahren
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
 
6. Anhalten
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
 
7. Aufstieg und Abstieg
Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
 
8. Beachten der Zeichen
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisierung beachten.
 
9. Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
 
10. Ausweispflicht
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
 
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