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Newsgroup - de.rec.outdoors |
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neues waffengesetz - messer für unterwegs - wer weiß was? | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 29.07.08 21:56 Uhr |
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Hallo zusammen,
ich habe gerüchteweise gehört, dass es seit kurzem ein neues waffengesetz in deutschland geben soll. die änderungen sollen einhändig zu öffnende messer bzw auf messer mit feststellbarer klinge betreffen. was ich bis jetzt so mitbekommen habe, scheint der gesetzgeber ziemlich zu übertreiben...
bis jetzt habe ich meistens ein victorinox hunter (oder so ähnlich) oder ein leatherman charge dabei... und manchmal eine machete fürs gröbere...
ich habe echt keine lust, von einem übereifrigen polizisten beim trekken mit gummihandschuhen befingert zu werden... *grins*
was mich jetzt so beschäftigt:
weiß jemand von euch genaueres? richtet sich jemand danach?
danke und grüße andreas
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neues waffengesetz - messer für unterwegs - wer weiss was? | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 29.07.08 22:29 Uhr |
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andreas schwarzmeier wrote: > Hallo zusammen, > > ich habe gerüchteweise gehört, dass es seit kurzem ein neues > waffengesetz in deutschland geben soll. die änderungen sollen einhändig
[externer Link]
(nicht vom Jahr in der URL täuschen lassen, ist Stand 26.3.2008)
Dich interessiert Unterabschnitt 7.
Da steht im wesentlichen, das Tragen von Messern mit >12cm feststehender Klinge ist verboten, es sei denn es befindet sich in einem verschlossenen Behältnis (also in der Tasche, nicht offen am Gürtel) oder es besteht ein berechtigtes Interesse. Berechtigtes Interesse ist insbesondere Sport oder ein allgemein anerkannter Zweck.
Also: Wenn du vorher einigermaßen vernünftig warst, ändert sich für dich genau gar nichts. Falls du dagegen bisher immer mit deinem Victorinox wild herumfuchtelnd durch Fußgängerzonen gelaufen bist oder gerne Macheten offen am Gürtel durch Supermärkte trägst, solltest du das ab sofort besser lassen :-)
Erik
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neues waffengesetz - messer für unterwegs - wer weiss was? | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 30.07.08 13:25 Uhr |
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Erik Buchmann wrote: > > Dich interessiert Unterabschnitt 7. > > Da steht im wesentlichen, das Tragen von Messern mit >12cm feststehender > Klinge ist verboten, es sei denn es befindet sich in einem > verschlossenen Behältnis (also in der Tasche, nicht offen am Gürtel) > oder es besteht ein berechtigtes Interesse. >
Wobei zu beachten ist, dass dort von einem *ver*schlossenen und nicht von einen *ge*schlossenen Behältnis die Rede ist. Es muss also abgeschlossen sein, was bei normalen Taschen i.a. nicht möglich ist!
Gruß Fritz
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