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[KANU] Schleusengebühr | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 04.05.06 19:57 Uhr |
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Hallo,
kann man eigentlich mit dem Kanu einfach so durch eine Schleuse fahren, oder dürfen das nur Motorboote?
Wann muß man das Kanu an der Schleuse umtragen, wann darf man sich schleusen lassen?
Muß man mit einem Kanu bei einer Schleusung eine Gebühr bezahlen? Oder ist das kostenlos?
Würde mich freuen, wenn jemand Ahnung von dem Thema hat.
MfG
Tobias
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[KANU] Schleusengebühr | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 04.05.06 21:08 Uhr |
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Tobias schrieb: > kann man eigentlich mit dem Kanu einfach so > durch eine Schleuse fahren, oder dürfen das > nur Motorboote?
Kommt drauf an, wo du bist.
In Schweden (z.B. Dalslandskanal) ist es üblich, dass die Kanus durch die Schleusen fahren. In größeren Schleusen mag das anders sein. Wenn die mit großen Tankern zu tun haben, haben die möglicherweise keine Lust, sich mit Kanuten abzugeben.
> Wann muß man das Kanu an der Schleuse > umtragen, wann darf man sich schleusen > lassen?
Das ist wirklich von Schleuse zu Schleuse unterschiedlich. Und innerhalb derselben Schleuse kann es wiederum von der Jahreszeit abhängen. Um beim schwedischen Beispiel zu bleiben: dort MUSS man im Sommer schleusen, und darf nicht umtragen. Das hat vermutlich einen kaufmännischen Hintergrund.
> Muß man mit einem Kanu bei einer Schleusung > eine Gebühr bezahlen? Oder ist das kostenlos?
Auch wieder von Fall zu Fall unterschiedlich. Grundsätzlich solltest du davon ausgehen, dass es ein paar Euronen kostet. Bei den Schleusen im Hamburger Hafen zahlst du aber z.B. nur für Schleusungen stromaufwärts. Stromabwärts ist kostenlos.
> Würde mich freuen, wenn jemand Ahnung von > dem Thema hat.
Tja...grundsätzlich schon, aber vielleicht kannst du deine Frage noch etwas konkreter stellen...
Schönen Gruß,
Jochen
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[KANU] Schleusengebühr | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 05.05.06 20:20 Uhr |
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Jochen Diestel jochen.diestel@gmx.de wrote:
>> Wann muss man das Kanu an der Schleuse >> umtragen, wann darf man sich schleusen >> lassen? > > Das ist wirklich von Schleuse zu Schleuse unterschiedlich. Und innerhal= b > derselben Schleuse kann es wiederum von der Jahreszeit abhängen. > Um beim schwedischen Beispiel zu bleiben: dort MUSS man im Sommer > schleusen, und darf nicht umtragen. > Das hat vermutlich einen kaufmännischen Hintergrund.
Das stille ich mir jetzt sehr bedenklich vor. "Hey sie da, schauen Sie dass sie wieder ins Wasser reinkommen"
Auf welcher Rechtsgrundlage wird verboten ans Ufer zu fahren und das Kanu= zu tragen? Wenn du kaufmännischen Hintergrund angibst dann wird der Paddler gezwun= gen durch die kostenpflichtige Schleuse zu fahren?
Alfred der sich mit den Paddlergepflogenheiten eher wenig auskennt
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[KANU] Schleusengebühr | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 06.05.06 09:46 Uhr |
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Alfred Weidlich schrieb: > > Das stille ich mir jetzt sehr bedenklich vor. > "Hey sie da, schauen Sie dass sie wieder ins Wasser reinkommen" > > Auf welcher Rechtsgrundlage wird verboten ans Ufer zu fahren und das Kanu zu > tragen? > Wenn du kaufmännischen Hintergrund angibst dann wird der Paddler gezwungen > durch die kostenpflichtige Schleuse zu fahren?
Über rechtliche Hintergründe habe ich mir da noch nie Gedanken gemacht. Ich selbst bin, wenn ich im Kanu unterwegs bin, immer derart mit allem möglichen Mist bepackt, dass ich gar nicht die Tendenz dazu habe, umzutragen. Ob die dich auch wirklich wieder ins Wasser scheuchen, wenn du umträgst, ist dann auch noch die Frage. Aber man soll's halt nicht machen. Hängt vielleicht auch mit dem großen Andrang und den schmalen Wegen zusammen oder so.
Und wirklich teuer ist das Schleusen ja auch nicht. Schönen Gruß,
Jochen
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[KANU] Schleusengebühr | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 07.05.06 18:47 Uhr |
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Jochen Diestel schrieb:
> Ob die dich auch wirklich wieder ins Wasser scheuchen, wenn du umträgst, > ist dann auch noch die Frage.
Was passiert denn wenn jemand beim Schleusen im Kanu bleibt und dann z.B. bei dem Versuch die Leiter zu besteigen ins Wasser fällt.
Und zwar Stromabwärts wenn Wasser aus der Schleuse gepumpt wird um das niedrigere Potential zu erreichen.
Gibt es da spezielle Sicherungen das nichts passieren kann (weit verteile Fläche zum abpumpen) oder kann es da schon mal passieren das einer wo reingesogen wird oder halt hängen bleibt und nicht mehr auftauchen kann?
-- Christian Kopp - IT-Fachberater Wagnerwirtsgasse 23 - 85049 Ingolstadt
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[KANU] Schleusengebühr | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 08.05.06 08:51 Uhr |
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Christian Kopp schrieb: > Was passiert denn wenn jemand beim Schleusen im Kanu bleibt und dann > z.B. bei dem Versuch die Leiter zu besteigen ins Wasser fällt.
Hä???
Die Schleusenwärter machen dir schon klar, dass du dich so zu verhalten hast, dass du nicht ins Wasser fällst.
Und wenn du dich so dumm anstellst, dass du das doch fertig bringst, dann gibt's bestimmt sowas wie ein Not-Aus.
Und ja, es kann wirklich immer irgendwas passieren. Deutsche Laternenpfähle haben z.B. keine Extra-Sicherung, für den Fall, dass jemand ohne Helm mit dem Fahrrad Kopf-voran dagegen knallt. Finde ich auch einen Skandal, ist aber leider so. Schönen Gruß,
Jochen
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[KANU] Schleusengebühr | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 09.05.06 08:10 Uhr |
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Jochen Diestel <jochen.diestel@gmx.de> wrote:
>> Was passiert denn wenn jemand beim Schleusen im Kanu bleibt und dann >> z.B. bei dem Versuch die Leiter zu besteigen ins Wasser fällt. > >Hä???
Verstehe ich auch nicht, wer kommt auf die Idee, beim Schleusen das Boot zu verlassen??
Man paddelt (hinter etwaigen Dickschiffen) rein, sucht sich ein Plätzchen an einer der Leitern oder Stangen und wartet, bis die Tal- Bergfahrt beendet ist. Dann gehts (nach den etwaigen Dickschiffen) wieder raus, fertig
Wer es nichtmal 15 Minuten aushält, ohne daß die Blase platzt, oder wer zu panischen Aktionen (Platzangst) neigt, sollte sich auf schleusefreie Gewässerabschnitte beschränken, gibts ja genug.
>Die Schleusenwärter machen dir schon klar, dass du dich so zu verhalten >hast, dass du nicht ins Wasser fällst.
Die Schleusenwärter bedienen die Schleuse, fertig. Die allermeisten wirken nicht sonderlich motiviert, kann man ja auch nachvollziehen.
>Und wenn du dich so dumm anstellst, dass du das doch fertig bringst, >dann gibt's bestimmt sowas wie ein Not-Aus.
Und dann? Schleuse halbvoll/halbleer, je nach Größe mehr oder weniger starke Turbulenzen. Freizeitkapitäne, die Mühe haben, ihre Hausboote abzuseilen. Ich glaube kaum, daß der gute Mann/die gute Frau 'reinspringt, da kommt vielleicht ein Rettungsring geflogen.
>Und ja, es kann wirklich immer irgendwas passieren. Deutsche >Laternenpfähle haben z.B. keine Extra-Sicherung, für den Fall, dass >jemand ohne Helm mit dem Fahrrad Kopf-voran dagegen knallt. >Finde ich auch einen Skandal, ist aber leider so.
Genau, also ich würde mir als Schleusen-Greenhorn nicht unbedingt eine Riesenschleuse (Bremen-Hemelingen), eine mit 15m Hub und 15min Schleusungsdauer (Hindenburgschleuse Mittellandkanal bei Hannover) oder eine 'Digitalschleuse' am Canal du Nantes à Brest (Bretagne), die nur die Schieberstellung auf und zu kennt, und dann während der 20-sekündigen Flutung/Leerung Wildwasser 3-4 herrscht, aussuchen.
Ab an die Lahn, schleust selber, oder eine von den Schleusen an den Hauptpaddelstraßen in MeckPomm nehmen, kommen gerade von daher, auf unserer Vereinshomepage (s. Sig) sind auf der Startseite (bisschen nach unten scrollen) ein paar Bilder, wo ich in einer ansonsten stressfreien Schleuse bei Diemitz von drei Miet-Dickschiffen in die Zange genommen werde ;-)
Na dann noch einen schönen Paddelsommer!
-- JOachim Kaiser, Signalmaat und Öffiwart des [externer Link] Wolle paddeln in Hannover? Guggstu hier!
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[KANU] Schleusengebühr | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 09.05.06 10:11 Uhr |
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Joachim Kaiser schrieb: > > Die Schleusenwärter bedienen die Schleuse, fertig.
Habe ich durchaus auch schon anders erlebt.
> Und dann? Schleuse halbvoll/halbleer, je nach Größe mehr oder weniger > starke Turbulenzen. Freizeitkapitäne, die Mühe haben, ihre Hausboote > abzuseilen. Ich glaube kaum, daß der gute Mann/die gute Frau > 'reinspringt, da kommt vielleicht ein Rettungsring geflogen.
Ich halte die Gefahr nicht für hinreichend real, um mir darüber tiefer gehende Gedanken zu machen.
Schönen Gruß,
Jochen
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[KANU] Schleusengebühr | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 09.05.06 19:44 Uhr |
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Jochen Diestel <jochen.diestel@gmx.de> wrote:
>> Die Schleusenwärter bedienen die Schleuse, fertig. >Habe ich durchaus auch schon anders erlebt.
Liegt vielleicht daran, daß ich, wenn die Kohorten von Wochenend- und Sommerpaddler unterwegs sind, Sommerpause mache, so von Mitte Mai bis Mitte September. Also keine größeren Gepäckfahrten mit langer Anreise.
Paddeln bedeutet für mich Ruhe und Einsamkeit, das gilt auch fürs Schleusen ;-)
>> Und dann? Schleuse halbvoll/halbleer, je nach Größe mehr oder weniger >> starke Turbulenzen. Freizeitkapitäne, die Mühe haben, ihre Hausboote >> abzuseilen. Ich glaube kaum, daß der gute Mann/die gute Frau >> 'reinspringt, da kommt vielleicht ein Rettungsring geflogen. > >Ich halte die Gefahr nicht für hinreichend real, um mir darüber tiefer >gehende Gedanken zu machen.
Mein Reden...
-- JOachim Kaiser, Signalmaat und Öffiwart des [externer Link] Wolle paddeln in Hannover? Guggstu hier!
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[KANU] Schleusengebühr | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 09.05.06 08:37 Uhr |
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Jochen Diestel schrieb: > Christian Kopp schrieb: >> Was passiert denn wenn jemand beim Schleusen im Kanu bleibt und dann >> z.B. bei dem Versuch die Leiter zu besteigen ins Wasser fällt. > > Hä??? > > Die Schleusenwärter machen dir schon klar, dass du dich so zu verhalten > hast, dass du nicht ins Wasser fällst.
Wächter? Ich wohne hier an der Donau, kenne da zwei Staustufen mit Schleusen, die laufen Automatisch mit Hebel und Druck-Knopf. Zum selber bedienen.
> Und wenn du dich so dumm anstellst, dass du das doch fertig bringst, > dann gibt's bestimmt sowas wie ein Not-Aus.
Man kann nur den Hebel in die andere Richtung stellen und muss dann nochmal den Knopf drücken damit das Wasser in die andere Richtung läuft.
-- Christian Kopp - IT-Fachberater Wagnerwirtsgasse 23 - 85049 Ingolstadt
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[KANU] Schleusengebühr | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 06.05.06 16:35 Uhr |
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Alfred schrieb am 05.05.2006:
>> Um beim schwedischen Beispiel zu bleiben: dort MUSS man im Sommer >> schleusen, und darf nicht umtragen. >> Das hat vermutlich einen kaufmännischen Hintergrund. > > Das stelle ich mir jetzt sehr bedenklich vor. > "Hey sie da, schauen Sie dass sie wieder ins Wasser reinkommen" > > Auf welcher Rechtsgrundlage wird verboten ans Ufer zu fahren und das Kanu zu > tragen? > Wenn du kaufmännischen Hintergrund angibst dann wird der Paddler gezwungen > durch die kostenpflichtige Schleuse zu fahren? > Hallo Alfred, im Bereich Dalslandkanal werden die Schleusen von einem privaten, gemeinnützigen Verein betrieben. Wenn die Schleusen grundsätzlich in Betrieb sind, ist das Umtragen _über_das_Schleusengelände_ verboten. Da es sich um Privatgelände handelt, ist das wohl zulässig. Umtragen über öffentliche Straßen ist natürlich erlaubt, aber meist nicht oder nur mit großer Mühe und Zeitaufwand möglich. Betriebszeiten sind etwa ab dem 10. Juni bis etwa Mitte September, das wird jedes Jahr neu festgelegt. Die (im Vergleich zu den Gesamtkosten eines Schwedenurlaubs) geringen Kosten haben mich noch nie gestört, als ich aber Ende Mai dort war und zB die Anlage von Haverud über eine Serie von engen, steilen Treppen mit den vollbeladenen Booten umtragen mußte, habe ich mir gewünscht, gegen Gebühr schleusen zu dürfen. Viele Grüße Willi
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[KANU] Schleusengebühr | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 04.05.06 21:51 Uhr |
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Tobias wrote:
> kann man eigentlich mit dem Kanu einfach so > durch eine Schleuse fahren, oder dürfen das > nur Motorboote?
Kommt drauf an. Wenn Du auf der Lahn paddelst, hast du etwa alle zwei k= m eine Schleuse mit Selbstbedienung (Anleitung ist dabei, aber besser vor= her schlau machen). Die ist für Kanuten da, und an schönen Wochenenden = sind umgekehrt auch genug Kanuten für die Schleusen da, grösstenteils m= it Alkoholpegeln deutlich über 1 Promille :(
Aber Du meinst sicher grössere Schleusen auf grösseren Flüssen = :)
> Wann muss man das Kanu an der Schleuse > umtragen, wann darf man sich schleusen > lassen?
Sollte doch einklich im Kanuführer drinstehen, den man sowieso dabei = hat. Sag doch mal, um welchen Bach es geht.
vG
PS: Ich persönlich fände es nett, wenn Du Deine Postings unter Dein= em vollen Namen abschicken würdest, aber dazu kann man, wie Du aus anderen Diskussionen sehen kannst, geteilter Meinung sein.
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[KANU] Schleusengebühr | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 04.05.06 21:57 Uhr |
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Am 04.05.2006 19:57:39 schrieb Tobias:
> kann man eigentlich mit dem Kanu einfach so > durch eine Schleuse fahren, oder dürfen das > nur Motorboote?
Es gibt Schleusen (z.B. Hohenwarthe und Rothensee), da ist die Bergschleusung für Kanus verboten. Vorher informieren, am bezsen besten bei dem zuständigen WSA. Die sind für die Bundeswasserstraßen zuständig. Bei den Landesgewässern kenne ich selbst keine gesperrte Schleuse.
> Wann muß man das Kanu an der Schleuse > umtragen, wann darf man sich schleusen > lassen?
Wenn es laut strompolizeilich Anordnung verboten ist. Ansonsten grundsätzlich nach der gewerblichen Schiffahrt ein- und ausfahren. Warteposition beachten, und natürlich die Anweisungen des Schleusenpersonals. > Muß man mit einem Kanu bei einer Schleusung > eine Gebühr bezahlen? Oder ist das kostenlos?
Im Bereich der Bundeswasserstraßen ist das Schleusen für Dich kostenlos, in den Landesgewässern sollte es auch so sein.
> Würde mich freuen, wenn jemand Ahnung von > dem Thema hat.
Für Gewässer in Mitteldeutschland findest Du viele Hinweise unter [externer Link] \ , sonst ist allgemein auch [externer Link] \ eine interessante Adresse.
Gruß
Olli -- "Wir benutzen Outlook Express für unseren Mail-Verkehr." "Wer ist "wir"? Eine Firma? Falls ja, gehört der dafür Verantwortliche geteert, gefedert und durch's Dorf getrieben!" Ottmar Freudenberger in t-online.programme.email <bn39sv$2bv$03$1@news.t-online.com>
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[KANU] Schleusengebühr | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 05.05.06 10:47 Uhr |
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Hallo,
danke erstmal für die Infos.
> Für Gewässer in Mitteldeutschland findest Du viele Hinweise unter > [externer Link] \ , sonst ist allgemein auch [externer Link] \ eine
Interessante Links. Danke. Werde sie mir mal genauer anschauen.
> Es gibt Schleusen (z.B. Hohenwarthe und Rothensee), da ist die > Bergschleusung für Kanus verboten.
Findet man so etwas nur heraus, indem man sich vorher informiert, oder gibt es dort auch eine Beschilderung, der man entnehmen kann, daß die Weiterfahrt für Kanus verboten ist?
> Tja...grundsätzlich schon, aber vielleicht kannst du deine Frage noch > etwas konkreter stellen...
Wie ihr vielleicht an meiner sehr allgemein gehaltenen Frage erkennen könnt, beschäftige ich mich noch nicht lange mit dem Thema. Um ehrlich zu sein, plane ich gerade ernsthaft, mir ein Canadier zuzulegen.
Einerseits möchte ich hier in meiner Gegend (Saale-Elbe/Halle) etwas herumfahren. Andererseits plane ich aber auch ein paar Ausflüge - etwa in die Berliner Gewässer (vielleicht Spree, Landwehrkanal?, Teltowkanal).
Grüße, Tobias
Tobias wrote: > Hallo, > > kann man eigentlich mit dem Kanu einfach so > durch eine Schleuse fahren, oder dürfen das > nur Motorboote? > > Wann muß man das Kanu an der Schleuse > umtragen, wann darf man sich schleusen > lassen? > > Muß man mit einem Kanu bei einer Schleusung > eine Gebühr bezahlen? Oder ist das kostenlos? > > Würde mich freuen, wenn jemand Ahnung von > dem Thema hat. > > MfG > > Tobias
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[KANU] Schleusengebühr | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 05.05.06 12:52 Uhr |
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Tobias <ungueltige-email@wegen.spam> wrote:
>Findet man so etwas nur heraus, indem >man sich vorher informiert, oder >gibt es dort auch eine Beschilderung, >der man entnehmen kann, daß die >Weiterfahrt für Kanus verboten >ist?
Es gibt teilweise Bootsschleppen, deren Benutzung durch entsprechende Schilder vorgegeben ist. Ansonsten hilft es, in der Schleuse zu fragen, teilweise haben die Telefone im Anlegebereich der Schleuse.
>etwa in die Berliner Gewässer >(vielleicht Spree, Landwehrkanal?, >Teltowkanal).
Auf dem Teltowkanal in Klein-Machnow wird man meistens geschleust, es kann aber gut passieren, das man auf ein grösseres Schiff warten muss. Die Spree ist im Innenstadtbereich normalerweise gesperrt, es sei denn man hat eine Ausnahmegenehmigung. Sperrbereich ist afair zwischen Kanzleramt und Oberbaumbrücke (nach oben hin kann ich mich jetzt aber auch irren). Und ja, das wird kontrolliert. Könntest du bitte nur das zitieren, worauf du dich beziehst und erst dein Zitat und dann deine Antwort bringen? Das erhöht die Lesbarkeit ungemein. Danke.
Christian
-- Ach Roman. FRÜHER: die Winter waren schneereicher, die Steak zärter, die Frauen runder und die Kameras größer. HEUTE wird aus Kleinbild Vollformat. O tempera, o mori! Message-ID: <1145473540.244859.89130@g10g2000cwb.googlegroups.com>
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[KANU] Schleusengebühr | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 07.05.06 20:36 Uhr |
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Am 05.05.2006 10:47:12 schrieb Tobias:
> Findet man so etwas nur heraus, indem > man sich vorher informiert,
Ja, selbstverständlich! Zu jeder Tourenplanung gehört die Beschaffung von Informationen z.B. der Sperrung bzw. Befahrungsregeln, z.B. beim DKV [externer Link] .
> Einerseits möchte ich hier in > meiner Gegend (Saale-Elbe/Halle) > etwas herumfahren.
Wie gesagt, in dem Revier ist nur die Schleuse MD-Rothensee (dafür gibt es das Schiffshebewerk, daß aber leider geschlossen werden soll [externer Link] \ ) und Hohenwarthe problematisch.
Gruß
Olli -- und die Mauerteile der Ex-DDR sollte man alle aufkaufen und um Bayern herum aufstellen. Endlich Ruhe vor den Preiss´n und dem ganzen EU-Schmarrn..... (Erich Kirchmayer in d.e.n)
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[KANU] Schleusengebühr | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 08.05.06 08:58 Uhr |
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Tobias schrieb: > Findet man so etwas nur heraus, indem > man sich vorher informiert, oder > gibt es dort auch eine Beschilderung, > der man entnehmen kann, daß die > Weiterfahrt für Kanus verboten > ist?
Wenn irgendwas verboten ist, kann man in Deutschland wohl davon ausgehen, dass da auch irgendjemand ist, der einen drauf aufmerskam macht und das kontrolliert. So sind wir halt.
Vielleicht wären die DKV-Flussführer etwas für dich. Die findest du unter
[externer Link]
und dort durch's Menu: "Kanuliteratur->DKV-Flussführer->Deutschland".
In den Büchern steht zu allen möglichen Gewässern allerhand (fast alles) drin, was man zu dem jeweiligen Gewässer wissen sollte. Wenn du vor der Anschaffung noch Mitglied in irgendeinem DKV-Verein wirst, kriegst du da auch noch ca. 30% Rabatt.
Schönen Gruß,
Jochen
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[KANU] Bootsbeschriftung | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 05.05.06 11:41 Uhr |
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Hallo,
ich habe irgendwo im Internet gelesen, daß das Kanu auf Bundeswasserstraßen eine Beschriftung mit Name und Adresse haben muß. Andernfalls würde die Wasserschutzpolizei gern abkassieren.
Stimmt das? Wie genau hat so eine Beschriftung auszusehen? (Größe, Ort, Bezeichnung, Beschaffenheit)
Tobias
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[KANU] Bootsbeschriftung | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 05.05.06 12:06 Uhr |
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Tobias schrieb am 05.05.2006: > > Hallo, > > ich habe irgendwo im Internet gelesen, > daß das Kanu auf Bundeswasserstraßen > eine Beschriftung mit Name und Adresse > haben muß. Andernfalls würde die > Wasserschutzpolizei gern abkassieren. > > Stimmt das? > Wie genau hat so eine Beschriftung > auszusehen? (Größe, Ort, Bezeichnung, > Beschaffenheit) > Hallo Tobias, auch das ist unterschiedlich. Am besten schließt Du Dich zumindest eine Zeitlang, an einen Verein an. Dort bekommst Du fast alles beantwortet. Vereine findest du über [externer Link] \ , das ist der Deutsche Kanu-Verband. Ein anderer, wichtiger Link ist [externer Link] \ , das ist das Elektronische Wasserstraßen-Informations-System des Bundesverkehrsministeriums. Da steht mehr drin, als man wissen will. Viel Vergnügen beim Paddeln. Willi
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[KANU] Bootsbeschriftung | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 07.05.06 20:42 Uhr |
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Am 05.05.2006 12:06:54 schrieb Wilhelm Pfeiffer:
> auch das ist unterschiedlich.
nein, ist es nicht. §2 Abs2. BinSchStrO gilt. In den Regelungen der Landesgewässer wird in der Regel die Kennzeichnungspflicht laut BinSchStrO übernommen.
Gruß
Olli -- "Einen "RL'schen Aufkleber" mit dem Hinweis "Werbung einwerfen verboten" irgendwo in Usenet zu posten, hat rechtlich die gleiche Wirkung wie im fahlen Mondenschein unter 1.000jährigen Eichen nackt einen Ausdruckstanz gegen Spam aufzuführen..." J.Heidrich in dsrd
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[KANU] Bootsbeschriftung | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 09.05.06 16:24 Uhr |
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Oliver schrieb am 07.05.2006: > Am 05.05.2006 12:06:54 schrieb Wilhelm Pfeiffer: > >> auch das ist unterschiedlich. > > nein, ist es nicht. §2 Abs2. BinSchStrO gilt. In den Regelungen der > Landesgewässer wird in der Regel die Kennzeichnungspflicht laut BinSchStrO > übernommen.
Hi Olli, Du hast recht, ich war nicht auf dem neuesten Stand, Du aber auch nicht. Laut Merkblatt "Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge auf den Binnenschifffahrtsstraßen" vom Bundesverkehrsministerium Stand 1. Januar 2006 gilt jetzt eine einheitliche Kennzeichnungspflicht für Rhein, Main, Donau und den Bereich der BinSchStrO. Ich weiß, daß früher die Rheinschifffahrtspolizei-Verordnung eine Kennzeichnung schon nicht mehr vorschrieb, als die BinSchStrO sie noch verlangte. Jetzt gelten "nur mit Muskelkraft betriebene Fahrzeuge" als Kleinstfahrzeuge und sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Sie müssen jedoch außen ihren Namen und innen Namen und Anschrift des Eigentümers führen. Es werden keine Größenangaben oder sonstige Vorschriften mehr gemacht. Ich habe das Merkblatt über [externer Link] \ gefunden. Viele Grüße Willi
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[KANU] Bootsbeschriftung | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 18.05.06 20:39 Uhr |
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Am 09.05.2006 16:24:30 schrieb Wilhelm Pfeiffer:
Hallo Willi,
> Stand 1. Januar 2006 gilt jetzt eine einheitliche Kennzeichnungspflicht > für Rhein, Main, Donau und den Bereich der BinSchStrO. Ich weiß, > daß früher die Rheinschifffahrtspolizei-Verordnung eine Kennzeichnung > schon nicht mehr vorschrieb, als die BinSchStrO sie noch verlangte. > Jetzt gelten "nur mit Muskelkraft betriebene Fahrzeuge" > als Kleinstfahrzeuge und sind von der Kennzeichnungspflicht > ausgenommen. Sie müssen jedoch außen ihren Namen und innen > Namen und Anschrift des Eigentümers führen.
Also sind sie doch nicht von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen ;-) Sie beziehen daß immer auf amtliche oder amtlich anerkannte Kennzeichnen.
> Es werden keine > Größenangaben oder sonstige Vorschriften mehr gemacht. > Ich habe das Merkblatt über [externer Link] \ gefunden.
[externer Link] ng-Kleinfahrzeuge-2006.pdf
Seite 3 würde ich anders verstehen. Ich frag mal unsere WasPo ;-)
Gruß
Olli -- "Eine Sig ist genauso überflüssig wie beim Einkaufen die Hose. In irgendeinem abstrakten Sinne käme man natürlich ohne aus, wenn man sein Portemonnaie in die Jeansjacke steckt. Aber es wäre mächtig kühl und man hätte das unangenehme Gefühl, daß untenrum irgendwas Wichtiges fehlt." Peter `g' Bouillon in dafu
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[KANU] Bootsbeschriftung | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 20.05.06 15:38 Uhr |
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Oliver schrieb am 18.05.2006: > Am 09.05.2006 16:24:30 schrieb Wilhelm Pfeiffer: > > Hallo Willi, > >> Stand 1. Januar 2006 gilt jetzt eine einheitliche Kennzeichnungspflicht >> für Rhein, Main, Donau und den Bereich der BinSchStrO. Ich weiß, >> daß früher die Rheinschifffahrtspolizei-Verordnung eine Kennzeichnung >> schon nicht mehr vorschrieb, als die BinSchStrO sie noch verlangte. >> Jetzt gelten "nur mit Muskelkraft betriebene Fahrzeuge" >> als Kleinstfahrzeuge und sind von der Kennzeichnungspflicht >> ausgenommen. Sie müssen jedoch außen ihren Namen und innen >> Namen und Anschrift des Eigentümers führen. > > Also sind sie doch nicht von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen ;-) Sie > beziehen daß immer auf amtliche oder amtlich anerkannte Kennzeichnen. Hallo Olli, das bin ich anderer Meinung. Weil auf Seite 2 steht
Für welche Fahrzeuge gilt die Kennzeichnungspflicht? Unabhängig vom Verwendungszweck für alle Wasserfahrzeuge mit weniger als 20 m Länge, _ausgenommen_ - Kleinstfahrzeuge" (nur mit Muskelkraft betriebene Fahrzeuge, Beiboote), - Segelboote usw usw.
brauche ich von da an nicht mehr weiterzulesen. Alles weitere gilt für die kennzeichenpflichtigen Fahrzeuge.
Viele Grüße Willi
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[KANU] Bootsbeschriftung | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 23.05.06 18:28 Uhr |
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Wilhelm Pfeiffer schrieb: > Oliver schrieb am 18.05.2006: > >>Am 09.05.2006 16:24:30 schrieb Wilhelm Pfeiffer: >> >>Hallo Willi, >> >> >>>Stand 1. Januar 2006 gilt jetzt eine einheitliche Kennzeichnungspflicht >>>für Rhein, Main, Donau und den Bereich der BinSchStrO. Ich weiß, >>>daß früher die Rheinschifffahrtspolizei-Verordnung eine Kennzeichnung >>>schon nicht mehr vorschrieb, als die BinSchStrO sie noch verlangte. >>>Jetzt gelten "nur mit Muskelkraft betriebene Fahrzeuge" >>>als Kleinstfahrzeuge und sind von der Kennzeichnungspflicht >>>ausgenommen. Sie müssen jedoch außen ihren Namen und innen >>>Namen und Anschrift des Eigentümers führen. >> >>Also sind sie doch nicht von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen ;-) Sie >>beziehen daß immer auf amtliche oder amtlich anerkannte Kennzeichnen. > > > Hallo Olli, > das bin ich anderer Meinung. Weil auf Seite 2 steht > > Für welche Fahrzeuge gilt die Kennzeichnungspflicht? > Unabhängig vom Verwendungszweck für alle Wasserfahrzeuge > mit weniger als 20 m Länge, _ausgenommen_ > - Kleinstfahrzeuge" (nur mit Muskelkraft betriebene Fahrzeuge, Beiboote), > - Segelboote usw usw. > > brauche ich von da an nicht mehr weiterzulesen. Alles weitere gilt für die > kennzeichenpflichtigen Fahrzeuge. > > Viele Grüße > Willi Alles richtig für die Donau benötigt man aber jenseits von Österreich einen Donafahrberechtigungsschein erhältlich beim WSA Regensburg Gruß Andreas
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[KANU] Bootsbeschriftung | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 05.05.06 12:46 Uhr |
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"Tobias" <ungueltige-email@wegen.spam> schrieb im Newsbeitrag news:e3f6d4$o49$1@sycamore.fernuni-hagen.de... >
Hallo, Tobias!
> Hallo, > > ich habe irgendwo im Internet gelesen, > daß das Kanu auf Bundeswasserstraßen > eine Beschriftung mit Name und Adresse > haben muß. Andernfalls würde die > Wasserschutzpolizei gern abkassieren. > > Stimmt das?
in diesem Zusammenhang gab es hier mal den Thread "Paddeln in Hamburg"; hieraus ein Auszug:
[externer Link] &
Anonsten ist der Hinweis auf [externer Link] auch eine gute Adresse.
Bis denne
Christian
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[KANU] Bootsbeschriftung | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 05.05.06 12:58 Uhr |
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Tobias <ungueltige-email@wegen.spam> wrote:
>daß das Kanu auf Bundeswasserstraßen >eine Beschriftung mit Name und Adresse >haben muß. Andernfalls würde die >Wasserschutzpolizei gern abkassieren.
Das ist zutreffend. Wenn du keinerlei Erfahrung, auch mit den Beschilderungen von Gewässern hast, empfehle ich einen Blick in die Merkblätter der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung: [externer Link] Speziell: [externer Link] Da ist zwar nicht alles interessant, aber einiges mit Sicherheit.
Christian
-- Ach Roman. FRÜHER: die Winter waren schneereicher, die Steak zärter, die Frauen runder und die Kameras größer. HEUTE wird aus Kleinbild Vollformat. O tempera, o mori! Message-ID: <1145473540.244859.89130@g10g2000cwb.googlegroups.com>
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[KANU] Bootsbeschriftung | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 07.05.06 20:39 Uhr |
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Am 05.05.2006 11:41:03 schrieb Tobias:
> ich habe irgendwo im Internet gelesen, > daß das Kanu auf Bundeswasserstraßen > eine Beschriftung mit Name und Adresse > haben muß. Andernfalls würde die > Wasserschutzpolizei gern abkassieren.
§2 Abs 2 Binnenschiffahrtsstraßenordnung
§ 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge
1. Sofern Kleinfahrzeuge nicht auf Grund besonderer Bestimmungen ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen, sind sie, mit Ausnahme der Segelsurfbretter, wie folgt dauerhaft zu kennzeichnen:
1. mit ihrem Namen oder ihrer Devise. Der Name ist auf beiden Außenseiten des Kleinfahrzeugs in gut lesbaren mindestens 10 cm hohen lateinischen Schriftzeichen anzubringen, in Ermangelung eines Namens für das Kleinfahrzeug ist der Name der Organisation, der es angehört, oder deren gebräuchliche Abkürzung, erforderlichenfalls mit einer Nummer dahinter, anzugeben. Die Schriftzeichen müssen in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund angebracht sein.
2. mit dem Namen und der Anschrift des Eigentümers. Der Name und die Anschrift des Eigentümers sind an der Innen- oder Außenseite des Kleinfahrzeugs anzubringen.
2. Beiboote eines Fahrzeugs müssen jedoch an der Innen- oder Außenseite nur ein Kennzeichen tragen, das die Feststellung des Eigentümers gestattet.
[externer Link] \
Nichtbeachten "honoriert" die WasPo mit 15 Eur ;-)
Gruß
Olli -- "Windows 95 needs at least 8MB RAM" 1996 Bill Gates
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