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[KANU] Schleusengebühr

Bergsteiger beim Bergsteigen04.05.06 19:57 Uhr
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Hallo,

kann man eigentlich mit dem Kanu einfach so
durch eine Schleuse fahren, oder dürfen das
nur Motorboote?

Wann muß man das Kanu an der Schleuse
umtragen, wann darf man sich schleusen
lassen?

Muß man mit einem Kanu bei einer Schleusung
eine Gebühr bezahlen? Oder ist das kostenlos?

Würde mich freuen, wenn jemand Ahnung von
dem Thema hat.

MfG

Tobias

 
 
 
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[KANU] Schleusengebühr

Bergsteiger beim Bergsteigen04.05.06 21:08 Uhr
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Tobias schrieb:
> kann man eigentlich mit dem Kanu einfach so
> durch eine Schleuse fahren, oder dürfen das
> nur Motorboote?

Kommt drauf an, wo du bist.

In Schweden (z.B. Dalslandskanal) ist es üblich, dass die Kanus durch
die Schleusen fahren. In größeren Schleusen mag das anders sein. Wenn
die mit großen Tankern zu tun haben, haben die möglicherweise keine
Lust, sich mit Kanuten abzugeben.

> Wann muß man das Kanu an der Schleuse
> umtragen, wann darf man sich schleusen
> lassen?

Das ist wirklich von Schleuse zu Schleuse unterschiedlich. Und innerhalb
derselben Schleuse kann es wiederum von der Jahreszeit abhängen.
Um beim schwedischen Beispiel zu bleiben: dort MUSS man im Sommer
schleusen, und darf nicht umtragen.
Das hat vermutlich einen kaufmännischen Hintergrund.

> Muß man mit einem Kanu bei einer Schleusung
> eine Gebühr bezahlen? Oder ist das kostenlos?

Auch wieder von Fall zu Fall unterschiedlich. Grundsätzlich solltest du
davon ausgehen, dass es ein paar Euronen kostet.
Bei den Schleusen im Hamburger Hafen zahlst du aber z.B. nur für
Schleusungen stromaufwärts. Stromabwärts ist kostenlos.

> Würde mich freuen, wenn jemand Ahnung von
> dem Thema hat.

Tja...grundsätzlich schon, aber vielleicht kannst du deine Frage noch
etwas konkreter stellen...

Schönen Gruß,

Jochen
 
 
 
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[KANU] Schleusengebühr

Bergsteiger beim Bergsteigen05.05.06 20:20 Uhr
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Jochen Diestel jochen.diestel@gmx.de wrote:

>> Wann muss man das Kanu an der Schleuse
>> umtragen, wann darf man sich schleusen
>> lassen?
>
> Das ist wirklich von Schleuse zu Schleuse unterschiedlich. Und innerhal=
b
> derselben Schleuse kann es wiederum von der Jahreszeit abhängen.
> Um beim schwedischen Beispiel zu bleiben: dort MUSS man im Sommer
> schleusen, und darf nicht umtragen.
> Das hat vermutlich einen kaufmännischen Hintergrund.

Das stille ich mir jetzt sehr bedenklich vor.
"Hey sie da, schauen Sie dass sie wieder ins Wasser reinkommen"

Auf welcher Rechtsgrundlage wird verboten ans Ufer zu fahren und das Kanu=
zu
tragen?
Wenn du kaufmännischen Hintergrund angibst dann wird der Paddler gezwun=
gen
durch die kostenpflichtige Schleuse zu fahren?

Alfred der sich mit den Paddlergepflogenheiten eher wenig auskennt
 
 
 
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[KANU] Schleusengebühr

Bergsteiger beim Bergsteigen06.05.06 09:46 Uhr
Auf diese Nachricht antworten! externer Link. Öffnet in neuem Fenster
Alfred Weidlich schrieb:
>
> Das stille ich mir jetzt sehr bedenklich vor.
> "Hey sie da, schauen Sie dass sie wieder ins Wasser reinkommen"
>
> Auf welcher Rechtsgrundlage wird verboten ans Ufer zu fahren und das Kanu zu
> tragen?
> Wenn du kaufmännischen Hintergrund angibst dann wird der Paddler gezwungen
> durch die kostenpflichtige Schleuse zu fahren?

Über rechtliche Hintergründe habe ich mir da noch nie Gedanken gemacht.
Ich selbst bin, wenn ich im Kanu unterwegs bin, immer derart mit allem
möglichen Mist bepackt, dass ich gar nicht die Tendenz dazu habe,
umzutragen.
Ob die dich auch wirklich wieder ins Wasser scheuchen, wenn du umträgst,
ist dann auch noch die Frage.
Aber man soll's halt nicht machen. Hängt vielleicht auch mit dem großen
Andrang und den schmalen Wegen zusammen oder so.

Und wirklich teuer ist das Schleusen ja auch nicht.
Schönen Gruß,

Jochen
 
 
 
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[KANU] Schleusengebühr

Bergsteiger beim Bergsteigen07.05.06 18:47 Uhr
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Jochen Diestel schrieb:

> Ob die dich auch wirklich wieder ins Wasser scheuchen, wenn du umträgst,
> ist dann auch noch die Frage.

Was passiert denn wenn jemand beim Schleusen im Kanu bleibt und dann
z.B. bei dem Versuch die Leiter zu besteigen ins Wasser fällt.

Und zwar Stromabwärts wenn Wasser aus der Schleuse gepumpt wird um das
niedrigere Potential zu erreichen.

Gibt es da spezielle Sicherungen das nichts passieren kann (weit
verteile Fläche zum abpumpen) oder kann es da schon mal passieren das
einer wo reingesogen wird oder halt hängen bleibt und nicht mehr
auftauchen kann?

--
Christian Kopp - IT-Fachberater
Wagnerwirtsgasse 23 - 85049 Ingolstadt
 
 
 
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[KANU] Schleusengebühr

Bergsteiger beim Bergsteigen08.05.06 08:51 Uhr
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Christian Kopp schrieb:
> Was passiert denn wenn jemand beim Schleusen im Kanu bleibt und dann
> z.B. bei dem Versuch die Leiter zu besteigen ins Wasser fällt.

Hä???

Die Schleusenwärter machen dir schon klar, dass du dich so zu verhalten
hast, dass du nicht ins Wasser fällst.

Und wenn du dich so dumm anstellst, dass du das doch fertig bringst,
dann gibt's bestimmt sowas wie ein Not-Aus.

Und ja, es kann wirklich immer irgendwas passieren. Deutsche
Laternenpfähle haben z.B. keine Extra-Sicherung, für den Fall, dass
jemand ohne Helm mit dem Fahrrad Kopf-voran dagegen knallt.
Finde ich auch einen Skandal, ist aber leider so.
Schönen Gruß,

Jochen
 
 
 
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[KANU] Schleusengebühr

Bergsteiger beim Bergsteigen09.05.06 08:10 Uhr
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Jochen Diestel <jochen.diestel@gmx.de> wrote:

>> Was passiert denn wenn jemand beim Schleusen im Kanu bleibt und dann
>> z.B. bei dem Versuch die Leiter zu besteigen ins Wasser fällt.
>
>Hä???

Verstehe ich auch nicht, wer kommt auf die Idee, beim Schleusen das
Boot zu verlassen??

Man paddelt (hinter etwaigen Dickschiffen) rein, sucht sich ein
Plätzchen an einer der Leitern oder Stangen und wartet, bis die Tal-
Bergfahrt beendet ist. Dann gehts (nach den etwaigen Dickschiffen)
wieder raus, fertig

Wer es nichtmal 15 Minuten aushält, ohne daß die Blase platzt, oder
wer zu panischen Aktionen (Platzangst) neigt, sollte sich auf
schleusefreie Gewässerabschnitte beschränken, gibts ja genug.

>Die Schleusenwärter machen dir schon klar, dass du dich so zu verhalten
>hast, dass du nicht ins Wasser fällst.

Die Schleusenwärter bedienen die Schleuse, fertig. Die allermeisten
wirken nicht sonderlich motiviert, kann man ja auch nachvollziehen.

>Und wenn du dich so dumm anstellst, dass du das doch fertig bringst,
>dann gibt's bestimmt sowas wie ein Not-Aus.

Und dann? Schleuse halbvoll/halbleer, je nach Größe mehr oder weniger
starke Turbulenzen. Freizeitkapitäne, die Mühe haben, ihre Hausboote
abzuseilen. Ich glaube kaum, daß der gute Mann/die gute Frau
'reinspringt, da kommt vielleicht ein Rettungsring geflogen.

>Und ja, es kann wirklich immer irgendwas passieren. Deutsche
>Laternenpfähle haben z.B. keine Extra-Sicherung, für den Fall, dass
>jemand ohne Helm mit dem Fahrrad Kopf-voran dagegen knallt.
>Finde ich auch einen Skandal, ist aber leider so.

Genau, also ich würde mir als Schleusen-Greenhorn nicht unbedingt eine
Riesenschleuse (Bremen-Hemelingen), eine mit 15m Hub und 15min
Schleusungsdauer (Hindenburgschleuse Mittellandkanal bei Hannover)
oder eine 'Digitalschleuse' am Canal du Nantes à Brest (Bretagne), die
nur die Schieberstellung auf und zu kennt, und dann während der
20-sekündigen Flutung/Leerung Wildwasser 3-4 herrscht, aussuchen.

Ab an die Lahn, schleust selber, oder eine von den Schleusen an den
Hauptpaddelstraßen in MeckPomm nehmen, kommen gerade von daher, auf
unserer Vereinshomepage (s. Sig) sind auf der Startseite (bisschen
nach unten scrollen) ein paar Bilder, wo ich in einer ansonsten
stressfreien Schleuse bei Diemitz von drei Miet-Dickschiffen in die
Zange genommen werde ;-)

Na dann noch einen schönen Paddelsommer!

--
JOachim Kaiser, Signalmaat und Öffiwart des
[externer Link] externer Link. Öffnet in neuem Fenster
Wolle paddeln in Hannover? Guggstu hier!

 
 
 
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[KANU] Schleusengebühr

Bergsteiger beim Bergsteigen09.05.06 10:11 Uhr
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Joachim Kaiser schrieb:
>
> Die Schleusenwärter bedienen die Schleuse, fertig.

Habe ich durchaus auch schon anders erlebt.

> Und dann? Schleuse halbvoll/halbleer, je nach Größe mehr oder weniger
> starke Turbulenzen. Freizeitkapitäne, die Mühe haben, ihre Hausboote
> abzuseilen. Ich glaube kaum, daß der gute Mann/die gute Frau
> 'reinspringt, da kommt vielleicht ein Rettungsring geflogen.

Ich halte die Gefahr nicht für hinreichend real, um mir darüber tiefer
gehende Gedanken zu machen.

Schönen Gruß,

Jochen
 
 
 
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[KANU] Schleusengebühr

Bergsteiger beim Bergsteigen09.05.06 19:44 Uhr
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Jochen Diestel <jochen.diestel@gmx.de> wrote:

>> Die Schleusenwärter bedienen die Schleuse, fertig.
>Habe ich durchaus auch schon anders erlebt.

Liegt vielleicht daran, daß ich, wenn die Kohorten von Wochenend- und
Sommerpaddler unterwegs sind, Sommerpause mache, so von Mitte Mai bis
Mitte September. Also keine größeren Gepäckfahrten mit langer Anreise.

Paddeln bedeutet für mich Ruhe und Einsamkeit, das gilt auch fürs
Schleusen ;-)

>> Und dann? Schleuse halbvoll/halbleer, je nach Größe mehr oder weniger
>> starke Turbulenzen. Freizeitkapitäne, die Mühe haben, ihre Hausboote
>> abzuseilen. Ich glaube kaum, daß der gute Mann/die gute Frau
>> 'reinspringt, da kommt vielleicht ein Rettungsring geflogen.
>
>Ich halte die Gefahr nicht für hinreichend real, um mir darüber tiefer
>gehende Gedanken zu machen.

Mein Reden...

--
JOachim Kaiser, Signalmaat und Öffiwart des
[externer Link] externer Link. Öffnet in neuem Fenster
Wolle paddeln in Hannover? Guggstu hier!

 
 
 
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[KANU] Schleusengebühr

Bergsteiger beim Bergsteigen09.05.06 08:37 Uhr
Auf diese Nachricht antworten! externer Link. Öffnet in neuem Fenster
Jochen Diestel schrieb:
> Christian Kopp schrieb:
>> Was passiert denn wenn jemand beim Schleusen im Kanu bleibt und dann
>> z.B. bei dem Versuch die Leiter zu besteigen ins Wasser fällt.
>
> Hä???
>
> Die Schleusenwärter machen dir schon klar, dass du dich so zu verhalten
> hast, dass du nicht ins Wasser fällst.

Wächter? Ich wohne hier an der Donau, kenne da zwei Staustufen mit
Schleusen, die laufen Automatisch mit Hebel und Druck-Knopf. Zum selber
bedienen.

> Und wenn du dich so dumm anstellst, dass du das doch fertig bringst,
> dann gibt's bestimmt sowas wie ein Not-Aus.

Man kann nur den Hebel in die andere Richtung stellen und muss dann
nochmal den Knopf drücken damit das Wasser in die andere Richtung läuft.

--
Christian Kopp - IT-Fachberater
Wagnerwirtsgasse 23 - 85049 Ingolstadt
 
 
 
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[KANU] Schleusengebühr

Bergsteiger beim Bergsteigen06.05.06 16:35 Uhr
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Alfred schrieb am 05.05.2006:

>> Um beim schwedischen Beispiel zu bleiben: dort MUSS man im Sommer
>> schleusen, und darf nicht umtragen.
>> Das hat vermutlich einen kaufmännischen Hintergrund.
>
> Das stelle ich mir jetzt sehr bedenklich vor.
> "Hey sie da, schauen Sie dass sie wieder ins Wasser reinkommen"
>
> Auf welcher Rechtsgrundlage wird verboten ans Ufer zu fahren und das Kanu zu
> tragen?
> Wenn du kaufmännischen Hintergrund angibst dann wird der Paddler gezwungen
> durch die kostenpflichtige Schleuse zu fahren?
>
Hallo Alfred,
im Bereich Dalslandkanal werden die Schleusen von einem privaten,
gemeinnützigen Verein betrieben. Wenn die Schleusen grundsätzlich in
Betrieb sind, ist das Umtragen _über_das_Schleusengelände_ verboten.
Da es sich um Privatgelände handelt, ist das wohl zulässig. Umtragen
über öffentliche Straßen ist natürlich erlaubt, aber meist nicht oder
nur mit großer Mühe und Zeitaufwand möglich. Betriebszeiten sind etwa
ab dem 10. Juni bis etwa Mitte September, das wird jedes Jahr neu festgelegt.
Die (im Vergleich zu den Gesamtkosten eines Schwedenurlaubs) geringen Kosten
haben mich noch nie gestört, als ich aber Ende Mai dort war und zB die Anlage
von Haverud über eine Serie von engen, steilen Treppen mit den vollbeladenen
Booten umtragen mußte, habe ich mir gewünscht, gegen Gebühr schleusen zu
dürfen.
Viele Grüße
Willi
 
 
 
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[KANU] Schleusengebühr

Bergsteiger beim Bergsteigen04.05.06 21:51 Uhr
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Tobias wrote:

> kann man eigentlich mit dem Kanu einfach so
> durch eine Schleuse fahren, oder dürfen das
> nur Motorboote?

Kommt drauf an. Wenn Du auf der Lahn paddelst, hast du etwa alle zwei k=
m
eine Schleuse mit Selbstbedienung (Anleitung ist dabei, aber besser vor=
her
schlau machen). Die ist für Kanuten da, und an schönen Wochenenden =
sind
umgekehrt auch genug Kanuten für die Schleusen da, grösstenteils m=
it
Alkoholpegeln deutlich über 1 Promille :(

Aber Du meinst sicher grössere Schleusen auf grösseren Flüssen =
:)

> Wann muss man das Kanu an der Schleuse
> umtragen, wann darf man sich schleusen
> lassen?

Sollte doch einklich im Kanuführer drinstehen, den man sowieso dabei =
hat.
Sag doch mal, um welchen Bach es geht.

vG

PS: Ich persönlich fände es nett, wenn Du Deine Postings unter Dein=
em vollen
Namen abschicken würdest, aber dazu kann man, wie Du aus anderen
Diskussionen sehen kannst, geteilter Meinung sein.
 
 
 
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[KANU] Schleusengebühr

Bergsteiger beim Bergsteigen04.05.06 21:57 Uhr
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Am 04.05.2006 19:57:39 schrieb Tobias:

> kann man eigentlich mit dem Kanu einfach so
> durch eine Schleuse fahren, oder dürfen das
> nur Motorboote?

Es gibt Schleusen (z.B. Hohenwarthe und Rothensee), da ist die
Bergschleusung für Kanus verboten. Vorher informieren, am bezsen besten bei
dem zuständigen WSA. Die sind für die Bundeswasserstraßen zuständig. Bei
den Landesgewässern kenne ich selbst keine gesperrte Schleuse.

> Wann muß man das Kanu an der Schleuse
> umtragen, wann darf man sich schleusen
> lassen?

Wenn es laut strompolizeilich Anordnung verboten ist. Ansonsten
grundsätzlich nach der gewerblichen Schiffahrt ein- und ausfahren.
Warteposition beachten, und natürlich die Anweisungen des
Schleusenpersonals.

> Muß man mit einem Kanu bei einer Schleusung
> eine Gebühr bezahlen? Oder ist das kostenlos?

Im Bereich der Bundeswasserstraßen ist das Schleusen für Dich kostenlos, in
den Landesgewässern sollte es auch so sein.

> Würde mich freuen, wenn jemand Ahnung von
> dem Thema hat.

Für Gewässer in Mitteldeutschland findest Du viele Hinweise unter
[externer Link] externer Link. Öffnet in neuem Fenster\ , sonst ist allgemein auch [externer Link] externer Link. Öffnet in neuem Fenster\ eine
interessante Adresse.

Gruß

Olli
--
"Wir benutzen Outlook Express für unseren Mail-Verkehr."
"Wer ist "wir"? Eine Firma? Falls ja, gehört der dafür Verantwortliche
geteert, gefedert und durch's Dorf getrieben!" Ottmar Freudenberger in
t-online.programme.email <bn39sv$2bv$03$1@news.t-online.com>
 
 
 
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[KANU] Schleusengebühr

Bergsteiger beim Bergsteigen05.05.06 10:47 Uhr
Auf diese Nachricht antworten! externer Link. Öffnet in neuem Fenster

Hallo,

danke erstmal für die Infos.

> Für Gewässer in Mitteldeutschland findest Du viele Hinweise unter
> [externer Link] externer Link. Öffnet in neuem Fenster\ , sonst ist allgemein auch [externer Link] externer Link. Öffnet in neuem Fenster\ eine

Interessante Links. Danke. Werde sie mir
mal genauer anschauen.

> Es gibt Schleusen (z.B. Hohenwarthe und Rothensee), da ist die
> Bergschleusung für Kanus verboten.

Findet man so etwas nur heraus, indem
man sich vorher informiert, oder
gibt es dort auch eine Beschilderung,
der man entnehmen kann, daß die
Weiterfahrt für Kanus verboten
ist?

> Tja...grundsätzlich schon, aber vielleicht kannst du deine Frage noch
> etwas konkreter stellen...

Wie ihr vielleicht an meiner sehr allgemein
gehaltenen Frage erkennen könnt, beschäftige
ich mich noch nicht lange mit dem
Thema. Um ehrlich zu sein, plane
ich gerade ernsthaft, mir ein
Canadier zuzulegen.

Einerseits möchte ich hier in
meiner Gegend (Saale-Elbe/Halle)
etwas herumfahren. Andererseits
plane ich aber auch ein paar Ausflüge -
etwa in die Berliner Gewässer
(vielleicht Spree, Landwehrkanal?,
Teltowkanal).

Grüße, Tobias

Tobias wrote:
> Hallo,
>
> kann man eigentlich mit dem Kanu einfach so
> durch eine Schleuse fahren, oder dürfen das
> nur Motorboote?
>
> Wann muß man das Kanu an der Schleuse
> umtragen, wann darf man sich schleusen
> lassen?
>
> Muß man mit einem Kanu bei einer Schleusung
> eine Gebühr bezahlen? Oder ist das kostenlos?
>
> Würde mich freuen, wenn jemand Ahnung von
> dem Thema hat.
>
> MfG
>
> Tobias

 
 
 
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[KANU] Schleusengebühr

Bergsteiger beim Bergsteigen05.05.06 12:52 Uhr
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Tobias <ungueltige-email@wegen.spam> wrote:

>Findet man so etwas nur heraus, indem
>man sich vorher informiert, oder
>gibt es dort auch eine Beschilderung,
>der man entnehmen kann, daß die
>Weiterfahrt für Kanus verboten
>ist?

Es gibt teilweise Bootsschleppen, deren Benutzung durch entsprechende
Schilder vorgegeben ist. Ansonsten hilft es, in der Schleuse zu
fragen, teilweise haben die Telefone im Anlegebereich der Schleuse.

>etwa in die Berliner Gewässer
>(vielleicht Spree, Landwehrkanal?,
>Teltowkanal).

Auf dem Teltowkanal in Klein-Machnow wird man meistens geschleust, es
kann aber gut passieren, das man auf ein grösseres Schiff warten muss.
Die Spree ist im Innenstadtbereich normalerweise gesperrt, es sei denn
man hat eine Ausnahmegenehmigung. Sperrbereich ist afair zwischen
Kanzleramt und Oberbaumbrücke (nach oben hin kann ich mich jetzt aber
auch irren). Und ja, das wird kontrolliert.
Könntest du bitte nur das zitieren, worauf du dich beziehst und erst
dein Zitat und dann deine Antwort bringen? Das erhöht die Lesbarkeit
ungemein. Danke.

Christian

--
Ach Roman. FRÜHER: die Winter waren schneereicher, die Steak zärter,
die Frauen runder und die Kameras größer. HEUTE wird aus Kleinbild
Vollformat. O tempera, o mori!
Message-ID: <1145473540.244859.89130@g10g2000cwb.googlegroups.com>
 
 
 
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[KANU] Schleusengebühr

Bergsteiger beim Bergsteigen07.05.06 20:36 Uhr
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Am 05.05.2006 10:47:12 schrieb Tobias:

> Findet man so etwas nur heraus, indem
> man sich vorher informiert,

Ja, selbstverständlich! Zu jeder Tourenplanung gehört die Beschaffung von
Informationen z.B. der Sperrung bzw. Befahrungsregeln, z.B. beim DKV
[externer Link] externer Link. Öffnet in neuem Fenster .

> Einerseits möchte ich hier in
> meiner Gegend (Saale-Elbe/Halle)
> etwas herumfahren.

Wie gesagt, in dem Revier ist nur die Schleuse MD-Rothensee (dafür gibt es
das Schiffshebewerk, daß aber leider geschlossen werden soll
[externer Link] externer Link. Öffnet in neuem Fenster\ ) und Hohenwarthe problematisch.

Gruß

Olli
--
und die Mauerteile der Ex-DDR sollte man alle aufkaufen und um Bayern herum
aufstellen. Endlich Ruhe vor den Preiss´n und dem ganzen EU-Schmarrn.....
(Erich Kirchmayer in d.e.n)
 
 
 
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[KANU] Schleusengebühr

Bergsteiger beim Bergsteigen08.05.06 08:58 Uhr
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Tobias schrieb:
> Findet man so etwas nur heraus, indem
> man sich vorher informiert, oder
> gibt es dort auch eine Beschilderung,
> der man entnehmen kann, daß die
> Weiterfahrt für Kanus verboten
> ist?

Wenn irgendwas verboten ist, kann man in Deutschland wohl davon
ausgehen, dass da auch irgendjemand ist, der einen drauf aufmerskam
macht und das kontrolliert. So sind wir halt.

Vielleicht wären die DKV-Flussführer etwas für dich. Die findest du unter

[externer Link] externer Link. Öffnet in neuem Fenster

und dort durch's Menu: "Kanuliteratur->DKV-Flussführer->Deutschland".

In den Büchern steht zu allen möglichen Gewässern allerhand (fast alles)
drin, was man zu dem jeweiligen Gewässer wissen sollte.
Wenn du vor der Anschaffung noch Mitglied in irgendeinem DKV-Verein
wirst, kriegst du da auch noch ca. 30% Rabatt.

Schönen Gruß,

Jochen
 
 
 
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[KANU] Bootsbeschriftung

Bergsteiger beim Bergsteigen05.05.06 11:41 Uhr
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Hallo,

ich habe irgendwo im Internet gelesen,
daß das Kanu auf Bundeswasserstraßen
eine Beschriftung mit Name und Adresse
haben muß. Andernfalls würde die
Wasserschutzpolizei gern abkassieren.

Stimmt das?
Wie genau hat so eine Beschriftung
auszusehen? (Größe, Ort, Bezeichnung,
Beschaffenheit)

Tobias
 
 
 
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[KANU] Bootsbeschriftung

Bergsteiger beim Bergsteigen05.05.06 12:06 Uhr
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Tobias schrieb am 05.05.2006:
>
> Hallo,
>
> ich habe irgendwo im Internet gelesen,
> daß das Kanu auf Bundeswasserstraßen
> eine Beschriftung mit Name und Adresse
> haben muß. Andernfalls würde die
> Wasserschutzpolizei gern abkassieren.
>
> Stimmt das?
> Wie genau hat so eine Beschriftung
> auszusehen? (Größe, Ort, Bezeichnung,
> Beschaffenheit)
>
Hallo Tobias,
auch das ist unterschiedlich. Am besten schließt Du Dich
zumindest eine Zeitlang, an einen Verein an. Dort bekommst
Du fast alles beantwortet. Vereine findest du über
[externer Link] externer Link. Öffnet in neuem Fenster\ , das ist der Deutsche Kanu-Verband.
Ein anderer, wichtiger Link ist [externer Link] externer Link. Öffnet in neuem Fenster\ , das ist das
Elektronische Wasserstraßen-Informations-System des
Bundesverkehrsministeriums. Da steht mehr drin, als man
wissen will.
Viel Vergnügen beim Paddeln.
Willi
 
 
 
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[KANU] Bootsbeschriftung

Bergsteiger beim Bergsteigen07.05.06 20:42 Uhr
Auf diese Nachricht antworten! externer Link. Öffnet in neuem Fenster
Am 05.05.2006 12:06:54 schrieb Wilhelm Pfeiffer:

> auch das ist unterschiedlich.

nein, ist es nicht. §2 Abs2. BinSchStrO gilt. In den Regelungen der
Landesgewässer wird in der Regel die Kennzeichnungspflicht laut BinSchStrO
übernommen.

Gruß

Olli
--
"Einen "RL'schen Aufkleber" mit dem Hinweis "Werbung einwerfen verboten"
irgendwo in Usenet zu posten, hat rechtlich die gleiche Wirkung wie im
fahlen Mondenschein unter 1.000jährigen Eichen nackt einen Ausdruckstanz
gegen Spam aufzuführen..." J.Heidrich in dsrd
 
 
 
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[KANU] Bootsbeschriftung

Bergsteiger beim Bergsteigen09.05.06 16:24 Uhr
Auf diese Nachricht antworten! externer Link. Öffnet in neuem Fenster
Oliver schrieb am 07.05.2006:
> Am 05.05.2006 12:06:54 schrieb Wilhelm Pfeiffer:
>
>> auch das ist unterschiedlich.
>
> nein, ist es nicht. §2 Abs2. BinSchStrO gilt. In den Regelungen der
> Landesgewässer wird in der Regel die Kennzeichnungspflicht laut BinSchStrO
> übernommen.

Hi Olli,
Du hast recht, ich war nicht auf dem neuesten Stand, Du aber auch nicht.
Laut Merkblatt "Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge auf den
Binnenschifffahrtsstraßen" vom Bundesverkehrsministerium
Stand 1. Januar 2006 gilt jetzt eine einheitliche Kennzeichnungspflicht
für Rhein, Main, Donau und den Bereich der BinSchStrO. Ich weiß,
daß früher die Rheinschifffahrtspolizei-Verordnung eine Kennzeichnung
schon nicht mehr vorschrieb, als die BinSchStrO sie noch verlangte.
Jetzt gelten "nur mit Muskelkraft betriebene Fahrzeuge"
als Kleinstfahrzeuge und sind von der Kennzeichnungspflicht
ausgenommen. Sie müssen jedoch außen ihren Namen und innen
Namen und Anschrift des Eigentümers führen. Es werden keine
Größenangaben oder sonstige Vorschriften mehr gemacht.
Ich habe das Merkblatt über [externer Link] externer Link. Öffnet in neuem Fenster\ gefunden.
Viele Grüße
Willi

 
 
 
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[KANU] Bootsbeschriftung

Bergsteiger beim Bergsteigen18.05.06 20:39 Uhr
Auf diese Nachricht antworten! externer Link. Öffnet in neuem Fenster
Am 09.05.2006 16:24:30 schrieb Wilhelm Pfeiffer:

Hallo Willi,

> Stand 1. Januar 2006 gilt jetzt eine einheitliche Kennzeichnungspflicht
> für Rhein, Main, Donau und den Bereich der BinSchStrO. Ich weiß,
> daß früher die Rheinschifffahrtspolizei-Verordnung eine Kennzeichnung
> schon nicht mehr vorschrieb, als die BinSchStrO sie noch verlangte.
> Jetzt gelten "nur mit Muskelkraft betriebene Fahrzeuge"
> als Kleinstfahrzeuge und sind von der Kennzeichnungspflicht
> ausgenommen. Sie müssen jedoch außen ihren Namen und innen
> Namen und Anschrift des Eigentümers führen.

Also sind sie doch nicht von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen ;-) Sie
beziehen daß immer auf amtliche oder amtlich anerkannte Kennzeichnen.

> Es werden keine
> Größenangaben oder sonstige Vorschriften mehr gemacht.
> Ich habe das Merkblatt über [externer Link] externer Link. Öffnet in neuem Fenster\ gefunden.

[externer Link] externer Link. Öffnet in neuem Fenster ng-Kleinfahrzeuge-2006.pdf

Seite 3 würde ich anders verstehen. Ich frag mal unsere WasPo ;-)

Gruß

Olli
--
"Eine Sig ist genauso überflüssig wie beim Einkaufen die Hose. In
irgendeinem abstrakten Sinne käme man natürlich ohne aus, wenn man sein
Portemonnaie in die Jeansjacke steckt. Aber es wäre mächtig kühl und man
hätte das unangenehme Gefühl, daß untenrum irgendwas Wichtiges fehlt."
Peter `g' Bouillon in dafu
 
 
 
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[KANU] Bootsbeschriftung

Bergsteiger beim Bergsteigen20.05.06 15:38 Uhr
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Oliver schrieb am 18.05.2006:
> Am 09.05.2006 16:24:30 schrieb Wilhelm Pfeiffer:
>
> Hallo Willi,
>
>> Stand 1. Januar 2006 gilt jetzt eine einheitliche Kennzeichnungspflicht
>> für Rhein, Main, Donau und den Bereich der BinSchStrO. Ich weiß,
>> daß früher die Rheinschifffahrtspolizei-Verordnung eine Kennzeichnung
>> schon nicht mehr vorschrieb, als die BinSchStrO sie noch verlangte.
>> Jetzt gelten "nur mit Muskelkraft betriebene Fahrzeuge"
>> als Kleinstfahrzeuge und sind von der Kennzeichnungspflicht
>> ausgenommen. Sie müssen jedoch außen ihren Namen und innen
>> Namen und Anschrift des Eigentümers führen.
>
> Also sind sie doch nicht von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen ;-) Sie
> beziehen daß immer auf amtliche oder amtlich anerkannte Kennzeichnen.

Hallo Olli,
das bin ich anderer Meinung. Weil auf Seite 2 steht

Für welche Fahrzeuge gilt die Kennzeichnungspflicht?
Unabhängig vom Verwendungszweck für alle Wasserfahrzeuge
mit weniger als 20 m Länge, _ausgenommen_
- Kleinstfahrzeuge" (nur mit Muskelkraft betriebene Fahrzeuge, Beiboote),
- Segelboote usw usw.

brauche ich von da an nicht mehr weiterzulesen. Alles weitere gilt für die
kennzeichenpflichtigen Fahrzeuge.

Viele Grüße
Willi
 
 
 
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[KANU] Bootsbeschriftung

Bergsteiger beim Bergsteigen23.05.06 18:28 Uhr
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Wilhelm Pfeiffer schrieb:
> Oliver schrieb am 18.05.2006:
>
>>Am 09.05.2006 16:24:30 schrieb Wilhelm Pfeiffer:
>>
>>Hallo Willi,
>>
>>
>>>Stand 1. Januar 2006 gilt jetzt eine einheitliche Kennzeichnungspflicht
>>>für Rhein, Main, Donau und den Bereich der BinSchStrO. Ich weiß,
>>>daß früher die Rheinschifffahrtspolizei-Verordnung eine Kennzeichnung
>>>schon nicht mehr vorschrieb, als die BinSchStrO sie noch verlangte.
>>>Jetzt gelten "nur mit Muskelkraft betriebene Fahrzeuge"
>>>als Kleinstfahrzeuge und sind von der Kennzeichnungspflicht
>>>ausgenommen. Sie müssen jedoch außen ihren Namen und innen
>>>Namen und Anschrift des Eigentümers führen.
>>
>>Also sind sie doch nicht von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen ;-) Sie
>>beziehen daß immer auf amtliche oder amtlich anerkannte Kennzeichnen.
>
>
> Hallo Olli,
> das bin ich anderer Meinung. Weil auf Seite 2 steht
>
> Für welche Fahrzeuge gilt die Kennzeichnungspflicht?
> Unabhängig vom Verwendungszweck für alle Wasserfahrzeuge
> mit weniger als 20 m Länge, _ausgenommen_
> - Kleinstfahrzeuge" (nur mit Muskelkraft betriebene Fahrzeuge, Beiboote),
> - Segelboote usw usw.
>
> brauche ich von da an nicht mehr weiterzulesen. Alles weitere gilt für die
> kennzeichenpflichtigen Fahrzeuge.
>
> Viele Grüße
> Willi
Alles richtig für die Donau benötigt man aber jenseits von Österreich
einen Donafahrberechtigungsschein erhältlich beim WSA Regensburg
Gruß Andreas
 
 
 
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[KANU] Bootsbeschriftung

Bergsteiger beim Bergsteigen05.05.06 12:46 Uhr
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"Tobias" <ungueltige-email@wegen.spam> schrieb im Newsbeitrag
news:e3f6d4$o49$1@sycamore.fernuni-hagen.de...
>

Hallo, Tobias!

> Hallo,
>
> ich habe irgendwo im Internet gelesen,
> daß das Kanu auf Bundeswasserstraßen
> eine Beschriftung mit Name und Adresse
> haben muß. Andernfalls würde die
> Wasserschutzpolizei gern abkassieren.
>
> Stimmt das?

in diesem Zusammenhang gab es hier mal den Thread "Paddeln in
Hamburg"; hieraus ein Auszug:

[externer Link] externer Link. Öffnet in neuem Fenster &

Anonsten ist der Hinweis auf [externer Link] externer Link. Öffnet in neuem Fenster auch eine gute
Adresse.

Bis denne

Christian

 
 
 
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[KANU] Bootsbeschriftung

Bergsteiger beim Bergsteigen05.05.06 12:58 Uhr
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Tobias <ungueltige-email@wegen.spam> wrote:

>daß das Kanu auf Bundeswasserstraßen
>eine Beschriftung mit Name und Adresse
>haben muß. Andernfalls würde die
>Wasserschutzpolizei gern abkassieren.

Das ist zutreffend. Wenn du keinerlei Erfahrung, auch mit den
Beschilderungen von Gewässern hast, empfehle ich einen Blick in die
Merkblätter der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung:
[externer Link] externer Link. Öffnet in neuem Fenster
Speziell:
[externer Link] externer Link. Öffnet in neuem Fenster
Da ist zwar nicht alles interessant, aber einiges mit Sicherheit.

Christian

--
Ach Roman. FRÜHER: die Winter waren schneereicher, die Steak zärter,
die Frauen runder und die Kameras größer. HEUTE wird aus Kleinbild
Vollformat. O tempera, o mori!
Message-ID: <1145473540.244859.89130@g10g2000cwb.googlegroups.com>
 
 
 
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[KANU] Bootsbeschriftung

Bergsteiger beim Bergsteigen07.05.06 20:39 Uhr
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Am 05.05.2006 11:41:03 schrieb Tobias:

> ich habe irgendwo im Internet gelesen,
> daß das Kanu auf Bundeswasserstraßen
> eine Beschriftung mit Name und Adresse
> haben muß. Andernfalls würde die
> Wasserschutzpolizei gern abkassieren.

§2 Abs 2 Binnenschiffahrtsstraßenordnung

§ 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge

1. Sofern Kleinfahrzeuge nicht auf Grund besonderer Bestimmungen ein
amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen, sind sie, mit
Ausnahme der Segelsurfbretter, wie folgt dauerhaft zu kennzeichnen:

1. mit ihrem Namen oder ihrer Devise.
Der Name ist auf beiden Außenseiten des Kleinfahrzeugs in gut
lesbaren mindestens 10 cm hohen lateinischen Schriftzeichen anzubringen, in
Ermangelung eines Namens für das Kleinfahrzeug ist der Name der
Organisation, der es angehört, oder deren gebräuchliche Abkürzung,
erforderlichenfalls mit einer Nummer dahinter, anzugeben. Die
Schriftzeichen müssen in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler
Farbe auf hellem Grund angebracht sein.

2. mit dem Namen und der Anschrift des Eigentümers.
Der Name und die Anschrift des Eigentümers sind an der Innen-
oder Außenseite des Kleinfahrzeugs anzubringen.

2. Beiboote eines Fahrzeugs müssen jedoch an der Innen- oder Außenseite
nur ein Kennzeichen tragen, das die Feststellung des Eigentümers gestattet.

[externer Link] externer Link. Öffnet in neuem Fenster\

Nichtbeachten "honoriert" die WasPo mit 15 Eur ;-)

Gruß

Olli
--
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