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Nochmal Larca | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 24.10.04 20:05 Uhr |
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Habe vor längerer Zeit (ca. 3-4 Jahre) zwei selbstaufblasende Isomatten von Jack Wolfskin bei Larca gekauft. Auf die Teile war "Garantie auf Lebenszeit". (Man muss aber den Kaufbeleg aufbewahren) - Wer einmal bei Larca in Schorndorf eingekauft hat, weiss alles wird unter einer Artikelnummer eingetippt - da ist dann eben ein Kassenbon wie an jedem Getränkemarkt - nur nicht von der Höhe her. Also meine Matten werden undicht - ich schreibe an Jack Wolfskin - und die sichern mir ohne wenn und aber Ersatz oder Gutschrift zu. AAAAABBBBBEEEEER bitte über den Fachhändler, bei dem ich das gekauft habe..
Nun ich zu Larca - nach so langer Zeit gibt es keine Ansprüche mehr, ausserdem fehlt der Kassenzettel! Was sie haben schon mit JW alles abgemacht - also gut wir erledigen das. BEARBEITUNGSPAUSCHALE 15,95 EURO!!!!
Für was habe ich eigentlich einen Händler???? Manchmal geht halt was kaputt und Gott sei Dank gibt es Hersteller, die das Wort Garantie nicht nur reinschreiben, weil es sein muss.
Ich habe seit diesem Vorfall Larca nicht mehr betreten! (Die Matten liegen hier immer noch rumm - aber es eilt ja nicht - habe ja Garantie auf Lebenszeit!
Gruss Reiner Schnalzger
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Nochmal Larca | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 24.10.04 22:17 Uhr |
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Reiner S. wrote:
> Also meine Matten werden undicht - ich schreibe an Jack Wolfskin - und die > sichern mir ohne wenn und aber Ersatz oder Gutschrift zu. AAAAABBBBBEEEEER > bitte über den Fachhändler, bei dem ich das gekauft habe..
Warum bestehen die eigentlich auf diesem Umweg? Daran verdient doch nur die Post, wenn Du das Zeug zu Larca schickst und diese weiter zu JW, dasselbe dann nochmals retour. Kostet doch alles unnötige Zeit und Geld. Bei meinen Garantiefällen in den letzten Jahren (VauDe, Deuter, Busch & Müller) habe ich den Artikel nach vorheriger Rücksprache direkt zum Hersteller geschickt, mit einer Kopie des Kaufbelegs. Wenn JW das nicht macht, ist das in meinen Augen ein dicker Minuspunkt.
Lennart
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Nochmal Larca | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 25.10.04 00:29 Uhr |
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Lennart Koschella wrote:
> Reiner S. wrote: > >> Also meine Matten werden undicht - ich schreibe an Jack Wolfskin - und >> die sichern mir ohne wenn und aber Ersatz oder Gutschrift zu. >> AAAAABBBBBEEEEER bitte über den Fachhändler, bei dem ich das gekauft >> habe.. > > Warum bestehen die eigentlich auf diesem Umweg? Daran verdient doch nur > die Post, wenn Du das Zeug zu Larca schickst und diese weiter zu JW, > dasselbe dann nochmals retour.
Eine solche Prozedur schreckt einige vom Umtausch ab, wie ja auch in diesem Fall geschehen. Des weiteren prüft der Händler, ob wirklich ein Garantiefall vorliegt, und entlastet so den Hersteller.
> Wenn JW das nicht > macht, ist das in meinen Augen ein dicker Minuspunkt. Vielleicht machen die nur das, was der Gesetzgeber vorschreibt?
Steffen
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Nochmal Larca | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 25.10.04 15:44 Uhr |
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Steffen Schwientek wrote:
> Eine solche Prozedur schreckt einige vom Umtausch ab, wie ja auch in diesem > Fall geschehen.
Sag ich ja: Minuspunkt.
> Des weiteren prüft der Händler, ob wirklich ein Garantiefall vorliegt, und > entlastet so den Hersteller.
Zu Lasten des Kunden, der mindestens länger warten muß.
> Vielleicht machen die nur das, was der Gesetzgeber vorschreibt?
Schreibt der Gesetzgeber tatsächlich vor, daß der Hersteller keine Garantieleistungen direkt anbieten darf? Ich habe ja nichts dagegen, wenn die Möglichkeit über den Händler gegeben ist. Doch wenn sich ein Hersteller explizit dagegen sperrt, den für den Kunden oft einfacheren und unbürokratischeren Weg anzubieten, dann beeinflußt dies meine Kaufentscheidung. Andere Hersteller haben hier offenbar eine kundenfreundlichere Einstellung.
Lennart
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Nochmal Larca | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 25.10.04 15:31 Uhr |
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Hallo Lennart
>> bitte über den Fachhändler, bei dem ich das gekauft habe.. > Warum bestehen die eigentlich auf diesem Umweg? Meines Wissens (ohne Gewaehr) weil die Rechtsbeziehungen so sind - zumindest in Deutschland.
Der Endkunde hat einen Kaufvertrag mit dem Haendler, in dem eine gesetzliche Gewaehrleistung enthalten ist, sowie gegebenenfalls weitere individuelle Leistungen, zu denen sich der Haendler gegenueber dem Kunden bereit erklaert; dazu zaehlt auch eine "Lebenslang-Garantie". Juristisch wird diese dem Endkunden vom Haendler und NICHT vom Hersteller gewaehrt.
Der Haendler verpflichtet sich dem Hersteller gegenueber zu dieser Sonderleistung, wenn er die entsprechende Ware in sein Sortiment nimmt; im Gegenzug verpflichtet sich der Hersteller diese Sonderleistung zu hinterfuettern.
Dass diese Sonderleistung von einem anderen Haendler, als von dem, bei dem man gekauft hat, erbracht werden kann oder erbracht wird, ist zwar in der Praxis meist kein Problem. Juristisch ist das aber vermutlich eine ziemliche Grauzone.
Florian
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