|  | Newsgroup - de.rec.alpinismus | | | Diese Inhalte werden aus dem Usenet dargestellt und gehören nicht zu alpinisten.info Es wird keine Haftung für fremde Inhalte übernommen (siehe Impressum) | | | Zurück zur Übersicht |  | Zelten | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 20.05.07 19:58 Uhr |
|  | Auf diese Nachricht antworten!  | Hallo zusammen, wie sieht eigentlich die rechtliche Lage aus, wenn man zeltet? Im eigenen Garten kann man machen, was man will, auf Zeltplätzen gibts ne Platzordnung, aber darf man das auch in freier Natur? Also mal vorausgesetzt, man verhält sich vernünftig, d.h. man nimmt seinen Müll auch wieder mit. Wie siehts mit Feuer aus? Bei der Bundeswehr haben wir damals einfach eine kleines Loch ausgehoben, damit sich das Feuer nicht weiter ausbreiten kann und nach dem "Camping" das Loch wieder zugeschüttet. Darf man das im normalen Wald (kein Naturschutzgebiet, logisch) auch?
Danke,
-- Gruß Chris Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren
| | | | Zurück zur Übersicht |  | Zelten | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 21.05.07 08:00 Uhr |
|  | Auf diese Nachricht antworten!  | Diese Nachricht wurde nicht archiviert, da der Autor dies nicht wünscht. Beiträge mit <X-No-Archive: Yes> werden nur einen Monat lang hier angezeigt. | | | | Zurück zur Übersicht |  | Zelten | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 21.05.07 10:32 Uhr |
|  | Auf diese Nachricht antworten!  | Thomas Koller schrieb: > Christian Schroeder <Christian.Schroeder@rwth-aachen.de> wrote: >> wie sieht eigentlich die rechtliche Lage aus, wenn man zeltet? Im >> eigenen Garten kann man machen, was man will, auf Zeltplätzen gibts ne >> Platzordnung, aber darf man das auch in freier Natur? Also mal >> vorausgesetzt, man verhält sich vernünftig, d.h. man nimmt seinen Müll >> auch wieder mit. Wie siehts mit Feuer aus? Bei der Bundeswehr haben wir >> damals einfach eine kleines Loch ausgehoben, damit sich das Feuer nicht >> weiter ausbreiten kann und nach dem "Camping" das Loch wieder >> zugeschüttet. Darf man das im normalen Wald (kein Naturschutzgebiet, >> logisch) auch? > > Das hängt sehr vom Land ab, in dem man das machen will. Allgemeine > Antwort kann man darauf keine geben. Ebenso mit Feuer machen.
OK, das vergaß ich wohl. Also mir gehts um Deutschland, NRW.
-- Gruß Chris Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird beides verlieren
| | | | Zurück zur Übersicht |  | Zelten | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 21.05.07 12:14 Uhr |
|  | Auf diese Nachricht antworten!  | Christian Schroeder wrote on 21.05.2007 10:32: > Thomas Koller schrieb: >> Christian Schroeder <Christian.Schroeder@rwth-aachen.de> wrote: >>> wie sieht eigentlich die rechtliche Lage aus, wenn man zeltet? Im >>> eigenen Garten kann man machen, was man will, auf Zeltplätzen gibts ne >>> Platzordnung, aber darf man das auch in freier Natur? Also mal >>> vorausgesetzt, man verhält sich vernünftig, d.h. man nimmt seinen Müll >>> auch wieder mit. Wie siehts mit Feuer aus? Bei der Bundeswehr haben wir [...] >> Das hängt sehr vom Land ab, in dem man das machen will. Allgemeine >> Antwort kann man darauf keine geben. Ebenso mit Feuer machen. > > OK, das vergaß ich wohl. Also mir gehts um Deutschland, NRW.
Also sog. "Wildes Zelten" ist in Deutschland verboten. In Schweden z.B. ist das Zelten ohne Einverständnis des Landeigentümers eigentlich auch auf eine Übernachtung beschränkt und man muss dann weiterziehen. Zurück zu NRW: Zelte halt so, dass Dich niemand sieht und hinterher auch keiner feststellen kann, dass jemand gezeltet hat. Lagerfeuer würde ich bzgl. der Waldbrandgefahr ohne Erlaubnis eines Grundstückeigentümers nicht machen. Benutze da lieber einen Gaskocher. Eine legale Möglichkeit wäre, dass Du zum Zelten zu kleinen Siedlungen gehst. Dort gibt es rundherum meist Wiesengrundstücke, ideal zum Zelten, und der Eigentümer ist im Dorf aufzutreiben.
Gruß, Markus
| | | | Zurück zur Übersicht |  | Zelten | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 22.05.07 10:37 Uhr |
|  | Auf diese Nachricht antworten!  | Christian Schroeder schrieb: > Hallo zusammen, > wie sieht eigentlich die rechtliche Lage aus, wenn man zeltet? Im > eigenen Garten kann man machen, was man will, auf Zeltplätzen gibts n= e > Platzordnung, aber darf man das auch in freier Natur? Also mal > vorausgesetzt, man verhält sich vernünftig, d.h. man nimmt seinen M= üll > auch wieder mit. Wie siehts mit Feuer aus? Bei der Bundeswehr haben wir=
> damals einfach eine kleines Loch ausgehoben, damit sich das Feuer nicht=
> weiter ausbreiten kann und nach dem "Camping" das Loch wieder > zugeschüttet. Darf man das im normalen Wald (kein Naturschutzgebiet, > logisch) auch? [externer Link]
Beste Grüsse! Volker
| | | | Zurück zur Übersicht |  | Zelten | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 22.05.07 11:13 Uhr |
|  | Auf diese Nachricht antworten!  | Volker Hetzer wrote on 22.05.2007 10:37: > Christian Schroeder schrieb: [...] Darf man das im normalen Wald (kein Naturschutzgebiet, >> logisch) auch? > [externer Link] > > Beste Grüße! > Volker
*rofl*: Es ist besser entdeckt zu werden als für ein Wildschwein gehalten zu werden...
Das merk ich mir.
| |  |
|