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Aus der Infomail des Landesverbands Baden-Württemberg des DAV. ([externer Link] \ )
Infomail Nr. 2: ----------------------------------------------------- + + + Kletterverbote im Biosphärengebiet + + +
Das Regierungspräsidium (RP) Tübingen plant im neuen Biosphärengebiet (BSG) Schwäbische Alb umfangreiche Kletterverbote. Hintergrund ist die Anerkennung des BSG durch die UNESCO. Dazu sollen Hang- und Schluchtwälder samt Felsen als Kernzone und Bann- wälder ausgewiesen werden. Rund zehn Kletterfelsen sind betroffen: u.a. Römerstein, Hockenlochfelsen, Geschlitzter Fels mit Nebenfels, Ruine Baldeck und Schwabenpfeiler.
Das RP Tübingen führt in einer Informationsschrift zum BSG vom Januar 2006 aus: "Darf in der Kernzone zukünftig geklettert werden? Grundsätzlich - nein. Das Klettern kann in der Kernzone wegen der zu erwartenden Störungen und Schädigungen nicht erlaubt werden. Gleiches gilt für das Drachenfliegen oder den Ski-Langlauf. In der Detailplanung ist zu prüfen, ob innerhalb der geplanten Kernzonen naturschutzrechtlich genehmigte Kletterfelsen, Startplätze für Drachenflieger oder Langlaufloipen liegen. Sollte dies der Fall sein, muss im Einzelfall über deren künftige Ausgestaltung entschieden werden." Interessant ist auch, dass vom Regierungspräsidium für Wanderer und Jäger weitaus großzügigere Lösungen angedacht sind.
Die Behörde ist offenbar entschlossen, die gemeinsam erarbeiteten Kletterkonzeptionen und die vereinbarte Kompromisslinie kurzer- hand zu kicken. Wie es aussieht, findet das Biosphärengebiet ohne die Kletterer statt. Ein bürger- und natursportnaher Ansatz sieht jedenfalls anders aus. Der DAV-Landesverband lehnt die vor- liegenden Pläne des Regierungspräsidiums ab und wird um den Erhalt der Kletterfelsen kämpfen.
[externer Link]
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Und in der Info-Mail Nr. 3 ist zu lesen
------------------------------------------------------ + + + Kletterregelung im Biosphärengebiet Alb + + +
Soweit Kletterfelsen in Kernzonen des geplanten Biosphärengebiets (BSG) Schwäbische Alb stehen, ist das Klettern daran gefährdet! Im April haben die Arbeitskreise Klettern und Naturschutz (AKN) Reutlingen und Lenninger Tal darüber Gespräche mit den Landrats- ämtern geführt. Dort hat man mittlerweile die Problematik der Kletterfelsen in den Kernzonen erkannt. Die Landratsämter sind bereit, Lösungen zum Erhalt der Kletterfelsen zu suchen, konnten dies allerdings nicht für alle Kletterfelsen versprechen. Nach wie vor sind also im zukünftigen BSG Kletterfelsen durch neue Sperrungen gefährdet.
Letzte Woche fand zwischen dem Vorstand des DAV-Landesverbands und dem Regierungspräsidenten von Tübingen sowie weiteren Mitarbeitern des Regierungspräsidiums (RP) ein Gespräch statt. Das Argument des DAV, dass die naturschutzrechtlichen Probleme an den Felsen der Alb in den letzten 10 Jahren gründlich abge- arbeitet worden seien, und damit für eine erneute Behandlung weder fachlich noch rechtlich Grund oder Legitimation bestehe, fand nicht die Zustimmung des RPs. Die Behörde verweist hingegen auf einen von der UNESCO geforderten strengen Schutz und das grundsätzliche Kletterverbot in Kernzonen.
Auf der Grundlage der aktuellen BSG- und Kernzonen-Karten soll nun Mitte Juni ein Arbeitsgespräch zwischen AKNs, Kletterver- bänden und Behörden stattfinden. Die Problemfälle sollen unter- sucht und Konfliktlösungen erarbeitet werden. Lösungen könnten durch Abgrenzungen der Kernzonen oder durch "Insellösungen" geschehen. Wo dies nicht möglich ist, müssen im Stadium der Detailplanung in den Jahren 2007/2008 Einzellösungen gefunden werden.
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Servus Thomas Kaeufl
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