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war vor kurzem wieder mal auf meinen einsamen Lieblingsberg auf dem das Gipfelbuch leider schon seit längere Zeit fehlt (geklaut? verloren gegangen?...) Stattdessen gibts in der Gipfelkreuz-Box nur ein paar lose Zettel.
Darf eigentlich jeder (z.B. ich...) ein neues Gipfelbuch anfangen, wenn das alte offensichtlich nicht mehr existiert? Oder gibt es nach einem ungeschriebenen Gesetz ein Vorrecht z.B. für den Gipferlkreuz-Aufsteller (keine Ahnung wer das bei meinen Liebllingsberg war) der auch für das Gipfelbuch sorgen muss?
Und wer darf eigentlich das alte Gipfelbuch mitnehmen, wenn es übervoll ist und durch ein neues ersetzt wird (...was mir ja eigentlich auch oft passiert ist....)?
hoffe meine Fragen sind nicht zu trivial, eure Meinung würd mich wirklich interessieren, grüße, Karl
| | | | Zurück zur Übersicht |  | Gipfelbuch-Recht? | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 27.09.05 19:53 Uhr |
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>Darf eigentlich jeder (z.B. ich...) ein neues Gipfelbuch anfangen, wenn das >alte offensichtlich nicht mehr existiert? Falls es wirklich weg ist, denke ich Du könntest das schon tun. Solltest halt in der nächsten Hütte vorher bescheid sagen.
>Und wer darf eigentlich das alte Gipfelbuch mitnehmen, wenn es übervoll ist >und durch ein neues ersetzt wird (...was mir ja eigentlich auch oft >passiert ist....)? IMO kommen die zu denen, die dfür die Wege verantwortlich sind, die Hütte, oder die Sektion.
Gruß
Andreas Wieneke
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| | | | Zurück zur Übersicht |  | Gipfelbuch-Recht? | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 28.09.05 12:07 Uhr |
|  | Auf diese Nachricht antworten!  | Hallo Karl, bin mir sicher, dass es kein ungeschriebenes (u. schon gar kein geschriebenes) Gesetz darueber gibt, wer ein Vorrecht hat, irgendwo fuers vorhandensein eines Gipfelbuches zu sorgen. Ein Gipfelbuch kann jeder auf den Berg tragen, der sich die Muehe macht und sich dazu bemuessigt fuehlt, hne deswegen moralische Gewissensbisse haben zu muessen. Und schon gar, wenn zwar ein Kastl, aber kein Buch da is, oder das vorhandene voll is, bzw. sich offensichtlich (noch) niemand (mehr) zustaendig fuehlt.
Bei entfernen eines vollen Gipfelbuches taet ich jedenfalls versuchen, den Spender ausfindig zu machen, um ihn zu fragen, ob er das Buch zurueckhaben will.
Allgemein uebliche "Gipfelbuch-Zustaendige" sind: Gipfelkreuz-Aufsteller, Wegbetreuer, Huettenwirt, Tourismusbuero (-Wegbetreuer), AV-Sektion (-Wegbetreuer), aber eben oft auch "Gipfel-als-Haus-/Lieblings-berg-Inhaber". ;-)
Also, lass dich nicht aufhalten, und gib eins rauf. Und lass uns wissen, auf welchen Gipfel, damit wir uns bei Gelegenheit auch in "deinem" Gipfelbuch eintragen koennen.
LG Andi
| | | | Zurück zur Übersicht |  | Gipfelbuch-Recht? | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 28.09.05 12:46 Uhr |
|  | Auf diese Nachricht antworten!  | Hallo Andi
> bin mir sicher, dass es kein ungeschriebenes (u. schon gar kein > geschriebenes) Gesetz darueber gibt, wer ein Vorrecht hat, irgendwo > fuers vorhandensein eines Gipfelbuches zu sorgen. Hmm, ist ein Gipfelbuch nicht das Komplementaer-Stueck zum Huettenbuch? Also auch ein Logbuch, um den Weg von Bergsteigern im Notfall nachvollziehen zu koennen. Von daher wuerde ich heute sagen, dass das Gipfelbuch letztlich schon in die Zustaendigkeit eines Wegebetreuenden bzw. der AV-Sektion gehoert.
Florian
| | | | Zurück zur Übersicht |  | Gipfelbuch-Recht? | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 28.09.05 22:01 Uhr |
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