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Gipfelbuch-Recht?

Bergsteiger beim Bergsteigen27.09.05 09:16 Uhr
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Hallo,

war vor kurzem wieder mal auf meinen einsamen Lieblingsberg auf dem das
Gipfelbuch leider schon seit längere Zeit fehlt (geklaut? verloren
gegangen?...) Stattdessen gibts in der Gipfelkreuz-Box nur ein paar lose
Zettel.

Darf eigentlich jeder (z.B. ich...) ein neues Gipfelbuch anfangen, wenn das
alte offensichtlich nicht mehr existiert? Oder gibt es nach einem
ungeschriebenen Gesetz ein Vorrecht z.B. für den Gipferlkreuz-Aufsteller
(keine Ahnung wer das bei meinen Liebllingsberg war) der auch für das
Gipfelbuch sorgen muss?

Und wer darf eigentlich das alte Gipfelbuch mitnehmen, wenn es übervoll ist
und durch ein neues ersetzt wird (...was mir ja eigentlich auch oft
passiert ist....)?

hoffe meine Fragen sind nicht zu trivial, eure Meinung würd mich wirklich
interessieren,
grüße,
Karl
 
 
 
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Gipfelbuch-Recht?

Bergsteiger beim Bergsteigen27.09.05 19:53 Uhr
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Hallp Karl,

>Darf eigentlich jeder (z.B. ich...) ein neues Gipfelbuch anfangen, wenn das
>alte offensichtlich nicht mehr existiert?
Falls es wirklich weg ist, denke ich Du könntest das schon tun.
Solltest halt in der nächsten Hütte vorher bescheid sagen.

>Und wer darf eigentlich das alte Gipfelbuch mitnehmen, wenn es übervoll ist
>und durch ein neues ersetzt wird (...was mir ja eigentlich auch oft
>passiert ist....)?
IMO kommen die zu denen, die dfür die Wege verantwortlich sind, die
Hütte, oder die Sektion.

Gruß

Andreas Wieneke

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Gipfelbuch-Recht?

Bergsteiger beim Bergsteigen28.09.05 12:07 Uhr
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Hallo Karl,
bin mir sicher, dass es kein ungeschriebenes (u. schon gar kein
geschriebenes) Gesetz darueber gibt, wer ein Vorrecht hat, irgendwo
fuers vorhandensein eines Gipfelbuches zu sorgen.
Ein Gipfelbuch kann jeder auf den Berg tragen, der sich die Muehe macht
und sich dazu bemuessigt fuehlt, hne deswegen moralische Gewissensbisse
haben zu muessen. Und schon gar, wenn zwar ein Kastl, aber kein Buch da
is, oder das vorhandene voll is, bzw. sich offensichtlich (noch)
niemand (mehr) zustaendig fuehlt.

Bei entfernen eines vollen Gipfelbuches taet ich jedenfalls versuchen,
den Spender ausfindig zu machen, um ihn zu fragen, ob er das Buch
zurueckhaben will.

Allgemein uebliche "Gipfelbuch-Zustaendige" sind:
Gipfelkreuz-Aufsteller, Wegbetreuer, Huettenwirt, Tourismusbuero
(-Wegbetreuer), AV-Sektion (-Wegbetreuer), aber eben oft auch
"Gipfel-als-Haus-/Lieblings-berg-Inhaber". ;-)

Also, lass dich nicht aufhalten, und gib eins rauf. Und lass uns
wissen, auf welchen Gipfel, damit wir uns bei Gelegenheit auch in
"deinem" Gipfelbuch eintragen koennen.

LG
Andi

 
 
 
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Gipfelbuch-Recht?

Bergsteiger beim Bergsteigen28.09.05 12:46 Uhr
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Hallo Andi

> bin mir sicher, dass es kein ungeschriebenes (u. schon gar kein
> geschriebenes) Gesetz darueber gibt, wer ein Vorrecht hat, irgendwo
> fuers vorhandensein eines Gipfelbuches zu sorgen.
Hmm, ist ein Gipfelbuch nicht das Komplementaer-Stueck zum Huettenbuch?
Also auch ein Logbuch, um den Weg von Bergsteigern im Notfall
nachvollziehen zu koennen. Von daher wuerde ich heute sagen, dass das
Gipfelbuch letztlich schon in die Zustaendigkeit eines Wegebetreuenden
bzw. der AV-Sektion gehoert.

Florian
 
 
 
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Gipfelbuch-Recht?

Bergsteiger beim Bergsteigen28.09.05 22:01 Uhr
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