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Klettern im Muttental?

Bergsteiger beim Bergsteigen14.07.05 13:08 Uhr
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Hallo,

bei einem Spaziergang durchs Muttental in Witten sind mir an einer
Felswand Bohrhaken aufgefallen. Weiß jemand, ob das eine illegal
geschraubte Ecke ist? Es stand jedenfalls kein Schild oder sonst ein
Hinweis in der Nähe.

Wie sieht es eigentlich allgemein mit Kletterei in der freien Natur aus?
Ist die generell verboten, außer in eigens angelegten Klettergärten?
Werde ich verhaftet, wenn ich mich einfach irgendwo abseile? ;o)

Claudia
 
 
 
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Klettern im Muttental?

Bergsteiger beim Bergsteigen15.07.05 08:09 Uhr
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Moin Claudia,

> bei einem Spaziergang durchs Muttental in Witten sind mir an einer
> Felswand Bohrhaken aufgefallen. Weiß jemand, ob das eine illegal
> geschraubte Ecke ist? Es stand jedenfalls kein Schild oder sonst ein
> Hinweis in der Nähe.

also ganz grundsätzlich würde ich so eine Frage
positiv formulieren:

"Heh, da ist ja was eingeschraubt. Weiß jemand was
über dieses Klettergebiet?"

statt

"... ist das illegal??"

Ich sag das nur, weil du mit der Frage "illegal" schon
eine ablehnende, unangenehme Antwort-Atmosphäre schaffst,
wenn du z.B. einen Anwohner dort fragst. Das klingt dann
so anrüchig, als wenn Klettern was verbotenes wär ;)

> Wie sieht es eigentlich allgemein mit Kletterei in der freien Natur aus?
> Ist die generell verboten, außer in eigens angelegten Klettergärten?

Hier auch: "generell verboten?" ... frag lieber positiv:

"Kann ich davon ausgehen, dass ich überall klettern
darf, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist?"

Und da dich vor allem die Antwort interessieren wird: Das
Klettern ist erlaubt, wenn der Grundstückseigentümer es
erlaubt hat. Auf Staatsgrund (z.B. Alpen) ist es daher
immer erlaubt, bei Privatgrund sollte man den Eigentümer
fragen.

Ausnahmen gibt es natürlich, wenn andere Belange als
höher eingestuft werden, als das Klettern: Naturschutz,
Vogelbrutgebiet, Wildeinzugsbereich usw.. Solche Dinge
werden in der Regel durch Schilder oder andere Hinweise
bekannt gemacht.

> Werde ich verhaftet, wenn ich mich einfach irgendwo abseile? ;o)

Nöö ... höchstens wenn das "irgendwo" dein Arbeitsplatz
ist und du dich unerlaubt von der Arbeit abseilst ;)

Das "irgendwo" spielt also die entscheidende Rolle.

Viele Grüße aus den Alpen,
Frank
--
My Home: 47°31'29" N / 11°06'51" E
 
 
 
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Klettern im Muttental?

Bergsteiger beim Bergsteigen15.07.05 09:29 Uhr
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Fr@nk Stef@ni <fs@despammed.com> wrote:
>> Wie sieht es eigentlich allgemein mit Kletterei in der freien Natur aus?
>> Ist die generell verboten, außer in eigens angelegten Klettergärten?

> Hier auch: "generell verboten?" ... frag lieber positiv:

> "Kann ich davon ausgehen, dass ich überall klettern
> darf, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist?"

Du meinst das die Frage in der Formulierung besser verstanden wird?

Gut, wenn ich irgendwo klettern will würd ich auch eher fragen
"Darf ich hier klettern?" als "Ist Klettern hier verboten?" aber
als allgemeine Frage finde ich die Frage des OP verständlicher.

> Und da dich vor allem die Antwort interessieren wird: Das
> Klettern ist erlaubt, wenn der Grundstückseigentümer es
> erlaubt hat. Auf Staatsgrund (z.B. Alpen) ist es daher
> immer erlaubt, bei Privatgrund sollte man den Eigentümer
> fragen.

Ist das in Deutschland tatsächlich so? Nur gut das wir es hier in
Österreich besser haben, da darf man meistens klettern auch ohne
beim Besitzer nachfragen zu müssen. Problematisch wirds erst wenn
man Wege anlegen will (im Fels also z.B. Klettersteige).
"Normales" Haken schlagen ist aber afaik noch erlaubt.

>> Werde ich verhaftet, wenn ich mich einfach irgendwo abseile? ;o)

> Nöö ... höchstens wenn das "irgendwo" dein Arbeitsplatz
> ist und du dich unerlaubt von der Arbeit abseilst ;)

Wenn du das vom Donauturm machen willst wird dich wohl auch unten
die Polizei empfangen, wenn du nicht schnell genug bist. ;-)

> Das "irgendwo" spielt also die entscheidende Rolle.

Exakt. ;-)

Tom
 
 
 
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Klettern im Muttental?

Bergsteiger beim Bergsteigen15.07.05 10:38 Uhr
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Thomas Koller schrieb:
> Fr@nk Stef@ni <fs@despammed.com> wrote:
>
>>>Wie sieht es eigentlich allgemein mit Kletterei in der freien Natur aus?
>>>Ist die generell verboten, außer in eigens angelegten Klettergärten?
>
>>Hier auch: "generell verboten?" ... frag lieber positiv:
>
>> "Kann ich davon ausgehen, dass ich überall klettern
>> darf, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist?"
>
> Du meinst das die Frage in der Formulierung besser verstanden wird?

Nein. Ich möchte nur anregen, dass man solche Fragen
im *eigenen* Kopd und erst recht gegenüber anderen
positiv formuliert. Wenn man dann in freier Wildbahn
mit einem Passanten, Interessenten oder Grundeigentümer
plaudert, purzeln nicht aus Versehen so negativ belegte
Vokabeln wie "illegal" von den Lippen ;)

Greets, Frank
--
My Home: 47°31'29" N / 11°06'51" E
 
 
 
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Klettern im Muttental?

Bergsteiger beim Bergsteigen15.07.05 10:20 Uhr
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Hi,
> also ganz grundsätzlich würde ich so eine Frage
> positiv formulieren:
>
> "Heh, da ist ja was eingeschraubt. Weiß jemand was
> über dieses Klettergebiet?"
>
>
> statt
>
> "... ist das illegal??"
>
nur als Anmerkung: Man nehme als Beispiel BW --> hier ist das Beklettern von
Felsen grundsaetzlich verboten (Grundlage ist das Naturschutzgesetz fuer BW)
und es existiert eine Positivliste von freigegebenen Felsen.
Natuerlich steht dann nicht an jedem Zapfen ein Verbotsschild und je nach
Gegebenheit koennen die (Geld)strafen durchaus drastisch sein.

In NRW sieht das etwas anders aus, doch auch hier taete ich z.B. bei
IG-Klettern anfragen ...
Gruss
Burkhardt

 
 
 
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Klettern im Muttental?

Bergsteiger beim Bergsteigen15.07.05 10:34 Uhr
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Burkhardt Petermann schrieb:
> Hi,
>
>>also ganz grundsätzlich würde ich so eine Frage
>>positiv formulieren:
>>
>> "Heh, da ist ja was eingeschraubt. Weiß jemand was
>> über dieses Klettergebiet?"
>>
>>statt
>>
>> "... ist das illegal??"
>
> nur als Anmerkung: Man nehme als Beispiel BW --> hier ist das Beklettern von
> Felsen grundsaetzlich verboten (Grundlage ist das Naturschutzgesetz fuer BW)
> und es existiert eine Positivliste von freigegebenen Felsen.

Genau: Der Grundstückseigentümer (Land BW) hat sich
für ein generelles Verbot mit detaillierter Freigabe
entschieden.
 
 
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