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Klettern im Muttental? | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 14.07.05 13:08 Uhr |
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Hallo,
bei einem Spaziergang durchs Muttental in Witten sind mir an einer Felswand Bohrhaken aufgefallen. Weiß jemand, ob das eine illegal geschraubte Ecke ist? Es stand jedenfalls kein Schild oder sonst ein Hinweis in der Nähe.
Wie sieht es eigentlich allgemein mit Kletterei in der freien Natur aus? Ist die generell verboten, außer in eigens angelegten Klettergärten? Werde ich verhaftet, wenn ich mich einfach irgendwo abseile? ;o)
Claudia
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Klettern im Muttental? | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 15.07.05 08:09 Uhr |
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Moin Claudia,
> bei einem Spaziergang durchs Muttental in Witten sind mir an einer > Felswand Bohrhaken aufgefallen. Weiß jemand, ob das eine illegal > geschraubte Ecke ist? Es stand jedenfalls kein Schild oder sonst ein > Hinweis in der Nähe.
also ganz grundsätzlich würde ich so eine Frage positiv formulieren:
"Heh, da ist ja was eingeschraubt. Weiß jemand was über dieses Klettergebiet?"
statt
"... ist das illegal??"
Ich sag das nur, weil du mit der Frage "illegal" schon eine ablehnende, unangenehme Antwort-Atmosphäre schaffst, wenn du z.B. einen Anwohner dort fragst. Das klingt dann so anrüchig, als wenn Klettern was verbotenes wär ;)
> Wie sieht es eigentlich allgemein mit Kletterei in der freien Natur aus? > Ist die generell verboten, außer in eigens angelegten Klettergärten?
Hier auch: "generell verboten?" ... frag lieber positiv:
"Kann ich davon ausgehen, dass ich überall klettern darf, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist?"
Und da dich vor allem die Antwort interessieren wird: Das Klettern ist erlaubt, wenn der Grundstückseigentümer es erlaubt hat. Auf Staatsgrund (z.B. Alpen) ist es daher immer erlaubt, bei Privatgrund sollte man den Eigentümer fragen.
Ausnahmen gibt es natürlich, wenn andere Belange als höher eingestuft werden, als das Klettern: Naturschutz, Vogelbrutgebiet, Wildeinzugsbereich usw.. Solche Dinge werden in der Regel durch Schilder oder andere Hinweise bekannt gemacht.
> Werde ich verhaftet, wenn ich mich einfach irgendwo abseile? ;o)
Nöö ... höchstens wenn das "irgendwo" dein Arbeitsplatz ist und du dich unerlaubt von der Arbeit abseilst ;)
Das "irgendwo" spielt also die entscheidende Rolle.
Viele Grüße aus den Alpen, Frank -- My Home: 47°31'29" N / 11°06'51" E
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Klettern im Muttental? | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 15.07.05 09:29 Uhr |
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Fr@nk Stef@ni <fs@despammed.com> wrote: >> Wie sieht es eigentlich allgemein mit Kletterei in der freien Natur aus? >> Ist die generell verboten, außer in eigens angelegten Klettergärten?
> Hier auch: "generell verboten?" ... frag lieber positiv:
> "Kann ich davon ausgehen, dass ich überall klettern > darf, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist?"
Du meinst das die Frage in der Formulierung besser verstanden wird?
Gut, wenn ich irgendwo klettern will würd ich auch eher fragen "Darf ich hier klettern?" als "Ist Klettern hier verboten?" aber als allgemeine Frage finde ich die Frage des OP verständlicher.
> Und da dich vor allem die Antwort interessieren wird: Das > Klettern ist erlaubt, wenn der Grundstückseigentümer es > erlaubt hat. Auf Staatsgrund (z.B. Alpen) ist es daher > immer erlaubt, bei Privatgrund sollte man den Eigentümer > fragen.
Ist das in Deutschland tatsächlich so? Nur gut das wir es hier in Österreich besser haben, da darf man meistens klettern auch ohne beim Besitzer nachfragen zu müssen. Problematisch wirds erst wenn man Wege anlegen will (im Fels also z.B. Klettersteige). "Normales" Haken schlagen ist aber afaik noch erlaubt.
>> Werde ich verhaftet, wenn ich mich einfach irgendwo abseile? ;o)
> Nöö ... höchstens wenn das "irgendwo" dein Arbeitsplatz > ist und du dich unerlaubt von der Arbeit abseilst ;)
Wenn du das vom Donauturm machen willst wird dich wohl auch unten die Polizei empfangen, wenn du nicht schnell genug bist. ;-)
> Das "irgendwo" spielt also die entscheidende Rolle.
Exakt. ;-)
Tom
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Klettern im Muttental? | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 15.07.05 10:38 Uhr |
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Thomas Koller schrieb: > Fr@nk Stef@ni <fs@despammed.com> wrote: > >>>Wie sieht es eigentlich allgemein mit Kletterei in der freien Natur aus? >>>Ist die generell verboten, außer in eigens angelegten Klettergärten? > >>Hier auch: "generell verboten?" ... frag lieber positiv: > >> "Kann ich davon ausgehen, dass ich überall klettern >> darf, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist?" > > Du meinst das die Frage in der Formulierung besser verstanden wird?
Nein. Ich möchte nur anregen, dass man solche Fragen im *eigenen* Kopd und erst recht gegenüber anderen positiv formuliert. Wenn man dann in freier Wildbahn mit einem Passanten, Interessenten oder Grundeigentümer plaudert, purzeln nicht aus Versehen so negativ belegte Vokabeln wie "illegal" von den Lippen ;)
Greets, Frank -- My Home: 47°31'29" N / 11°06'51" E
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Klettern im Muttental? | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 15.07.05 10:20 Uhr |
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Hi, > also ganz grundsätzlich würde ich so eine Frage > positiv formulieren: > > "Heh, da ist ja was eingeschraubt. Weiß jemand was > über dieses Klettergebiet?" > > > statt > > "... ist das illegal??" > nur als Anmerkung: Man nehme als Beispiel BW --> hier ist das Beklettern von Felsen grundsaetzlich verboten (Grundlage ist das Naturschutzgesetz fuer BW) und es existiert eine Positivliste von freigegebenen Felsen. Natuerlich steht dann nicht an jedem Zapfen ein Verbotsschild und je nach Gegebenheit koennen die (Geld)strafen durchaus drastisch sein.
In NRW sieht das etwas anders aus, doch auch hier taete ich z.B. bei IG-Klettern anfragen ... Gruss Burkhardt
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Klettern im Muttental? | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 15.07.05 10:34 Uhr |
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Burkhardt Petermann schrieb: > Hi, > >>also ganz grundsätzlich würde ich so eine Frage >>positiv formulieren: >> >> "Heh, da ist ja was eingeschraubt. Weiß jemand was >> über dieses Klettergebiet?" >> >>statt >> >> "... ist das illegal??" > > nur als Anmerkung: Man nehme als Beispiel BW --> hier ist das Beklettern von > Felsen grundsaetzlich verboten (Grundlage ist das Naturschutzgesetz fuer BW) > und es existiert eine Positivliste von freigegebenen Felsen.
Genau: Der Grundstückseigentümer (Land BW) hat sich für ein generelles Verbot mit detaillierter Freigabe entschieden.
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