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Newsgroup - de.rec.alpinismus |
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DAV Mitgliedsbeitrag | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 01.12.04 07:50 Uhr |
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Hallo liebe Gemeinde!
Ich bin mir sicher, in irgendeiner Publikation des DAV gelesen zu haben, dass für eine B-Mitgliedschaft mittlerweile auch eine eheähnliche Lebensgemeinschaft ausreichend ist. Leider konnte ich soeben beim oberflächlichen Stöbern auf den einschlägigen Webseiten keinen Hinweis darauf finden.
Wer weiß mehr ?
Viele Grüße, Michael.
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DAV Mitgliedsbeitrag | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 01.12.04 13:07 Uhr |
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Michael Schön schrieb in der newsgroup de.rec.alpinismus: <snip> > dass für eine B-Mitgliedschaft mittlerweile auch eine eheähnliche > Lebensgemeinschaft ausreichend ist. <snip>
Hallo Michael, frag doch bei Deiner Wunschsektion nach. Die Bedingungen meiner Sektion (Freiburg i. Brg.) anbei (s.u.). Nix beglaubigte Kopie der Hochzeitsurkunde, alles ganz pragmatisch :-) Viel Spass beim DAV, Henning
Paare mit gleicher Anschrift und gleicher Bankverbindung, - über dieses Konto müssen auch alle anderen Abbuchungen zum Beispiel bei Touren laufen -, können beantragen, dass eine Person A-Mitglied, die andere B-Mitglied ist.
(Copy / Paste aus den Sektionsmitteilungen, keine Gewaehr ;-( --
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DAV Mitgliedsbeitrag | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 02.12.04 00:15 Uhr |
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Henning Lege <henninglege@freenet.de> wrote: > Michael Schön schrieb in der newsgroup de.rec.alpinismus: > <snip> > Paare mit gleicher Anschrift und gleicher > Bankverbindung, - über dieses Konto müssen > auch alle anderen Abbuchungen zum Beispiel bei > Touren laufen -, können beantragen, dass eine > Person A-Mitglied, die andere B-Mitglied ist.
Sorry, aber das muß einfach sein: Und was ist mit gleichgeschlechtlichen Paaren? Im DAV? Hihihi, trööt!
äh - entschuldigung: Ich nehme natürlich dieses Posting vollinhaltlich zurück!
RicciE
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DAV Mitgliedsbeitrag | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 02.12.04 09:34 Uhr |
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R Ebert schrieb: > Henning Lege <henninglege@freenet.de> wrote: >>Michael Schön schrieb in der newsgroup de.rec.alpinismus: >>Paare mit gleicher Anschrift und gleicher >>Bankverbindung, - über dieses Konto müssen >>auch alle anderen Abbuchungen zum Beispiel bei >>Touren laufen -, können beantragen, dass eine >>Person A-Mitglied, die andere B-Mitglied ist. > Sorry, aber das muß einfach sein: > Und was ist mit gleichgeschlechtlichen Paaren? > Im DAV? > Hihihi, trööt! > äh - entschuldigung: Ich nehme natürlich dieses Posting vollinhaltlich > zurück! Wieso denn? Sollte nachdem es diese Sektion: [externer Link] gibt, kein Problem mehr sein. -- Gruß Rainer Lampi[tm] on Tour: [externer Link] Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, daß er genug davon habe. (Rene Descartes, frz. Mathematiker u. Philosoph, 1596-1650)
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DAV Mitgliedsbeitrag | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 01.12.04 13:42 Uhr |
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Hallo Michael,
Michael Schön wrote:
> Ich bin mir sicher, in irgendeiner Publikation des DAV gelesen zu haben, > dass für eine B-Mitgliedschaft mittlerweile auch eine eheähnliche > Lebensgemeinschaft ausreichend ist. > Leider konnte ich soeben beim oberflächlichen Stöbern auf den einschlägigen > Webseiten keinen Hinweis darauf finden. > > Wer weiß mehr ?
AFAIK gilt offiziell immer noch die "Verheiratet"-Regel, inoffiziell handhaben es die Sektionen aber relaxter. Fragt sich nur, was passiert, wenn der nichteheliche Lebenspartner einen Unfall hat und Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen möchte.
Viele Grüße Ralf
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DAV Mitgliedsbeitrag | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 01.12.04 14:15 Uhr |
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Ralf Schmidt schrieb in der newsgroup de.rec.alpinismus: > Hallo Michael, > > Michael Schön wrote: <snip>
> AFAIK gilt offiziell immer noch die "Verheiratet"-Regel, inoffiziell > handhaben es die Sektionen aber relaxter.
Auf [externer Link] --> Mitgliedschaft steht ganz klar: 'Für Ehe- bzw. Lebenspartner gibt es Ermäßigung, ebenso für Familien, Jugendliche und Studenten.' (copy / paste)
> Fragt sich nur, was passiert, > wenn der nichteheliche Lebenspartner einen Unfall hat und Leistungen >der > Versicherung in Anspruch nehmen möchte. <snip>
Solange man bei der Anmeldung keine falschen Angaben macht bzw. danach Aenderungen (z.B. Scheidung) bewusst verschweigt, sollte das nach meinem Rechtsverstaendniss dann allenfalls ein Problem zwischen Sektion und Versicherung geben koennen. Keinesfalls fuer das Mitglied selbst. Aber ich bin ja kein Jurist, und betroffen bin ich schon gar nicht :-) --
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DAV Mitgliedsbeitrag | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 01.12.04 15:56 Uhr |
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Hallo Henning,
Henning Lege wrote:
> Ralf Schmidt schrieb: > >> Michael Schön wrote: > >> AFAIK gilt offiziell immer noch die "Verheiratet"-Regel, >> inoffiziell handhaben es die Sektionen aber relaxter. > > > Auf [externer Link] --> Mitgliedschaft steht ganz klar: > 'Für Ehe- bzw. Lebenspartner gibt es Ermäßigung, ebenso für Familien, > Jugendliche und Studenten.' [snip] Solange man bei der Anmeldung > keine falschen Angaben macht
Dann hat man mit dem Aufnahmeantrag unserer örtlichen Sektion aber ein Problem mit dem Ankreuzen, da es dort heißt: [ ] B-Mitglied (Ehegatte)
-> was im Fall einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ja besagte falsche Angabe wäre.
Viele Grüße Ralf
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DAV Mitgliedsbeitrag | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 02.12.04 10:01 Uhr |
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Hallo miteinander, da mich dieses Thema auch interessiert, habe ich mich bei der Geschäftstelle in M per email erkundigt und folgende Antwort erhalten: ........ letztlich ist es Sache der Sektion, ob auch für Lebenspartner (gleiche Adresse) die Vergünstigungen der B-Mitgliedschaft gewährt werden. Die Sektionen sind eigenständige VEreine. Streng nach den Beitragsrichtlinien gibt es keine Möglichkeit, die Beitragsvergünstigung einzufordern. Hier ist festgelegt, dass sich die Beitragsvergünstigung (B-Mitglied) ausschließlich auf verheiratete Mitglieder bezieht.
In der Praxis verfahren mittlerweile aber sehr viele Sektionen dergestalt, dass sie B-Mitgliedschaft auch dann gewähren, wenn eine eheähnliche Lebensgemeinschaft vorhanden ist und zwar mit den Voraussetzungen gemeinsame Adresse und gemeinsames Konto. Wir gehen davon aus, dass im Zuge der nächsten Überarbeitung der Beitragsrichtlinien dies dann auch so geändert wird. Mit freundlichen Grüßen .........
Servus Harald
Michael Schön schrieb: > Hallo liebe Gemeinde! > > Ich bin mir sicher, in irgendeiner Publikation des DAV gelesen zu haben, > dass für eine B-Mitgliedschaft mittlerweile auch eine eheähnliche > Lebensgemeinschaft ausreichend ist. > Leider konnte ich soeben beim oberflächlichen Stöbern auf den einschlägigen > Webseiten keinen Hinweis darauf finden. > > Wer weiß mehr ? > > Viele Grüße, > Michael. > >
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DAV Mitgliedsbeitrag | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 11.12.04 19:38 Uhr |
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So, jetzt ist es amtlich! Unsere Sektion (Essen) hält von der ganzen Idee nichts und erlaubt weiterhin nur Ehegatten den vergünstigten Beitrag. Untermauert mal wieder meinen sch...konservativen Eindruck von diesem Verein.
Naja, gut dass man freie Sektionenwahl hat ...
Viele Grüße, Michael.
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DAV Mitgliedsbeitrag | | Bergsteiger beim Bergsteigen | 13.12.04 08:29 Uhr |
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Hallo Michael,
Michael Schön schrieb: > Naja, gut dass man freie Sektionenwahl hat ... Den, der es mit Sicherheit zulässt, habe ich oben schon mal genannt.
Übrigens schau mal, wo die den Start der Wanderung zum 26.12. hin gelegt haben. :-) :-) :-) :-) :-)
-- Gruß Rainer Lampi[tm] on Tour: [externer Link] Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Denn jedermann ist überzeugt, daß er genug davon habe. (Rene Descartes, frz. Mathematiker u. Philosoph, 1596-1650)
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